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Nun ist auch Vorst vom Fluglärm bedroht!

Wussten Sie, dass ...

... geplant ist, den Verkehrslandeplatz Mönchengladbach komplett abzureißen (nicht zu früh HURRA rufen!)?

... ein neuer Flughafen komplett aus dem Boden gestampft werden soll (ooh, wozu das denn, wo doch Düsseldorf so nahe liegt?!)?

... die neue Start-/Landebahn um 1200 m auf 2400 m in Richtung Autobahnkreuz Neersen verlängert wird (mancher Autobahnbenutzer wird die Augen auf- und das Steuer verreißen!)?

... dann die bei Billigfliegern beliebten Boeing 737 starten (nicht etwa auch noch landen!!) können?

... geplant ist, im Jahr 2015 ca. 2,8 Mio. Personen jährlich nach oben zu befördern (da muss ja jeder aus dem Kreis mitfliegen, ob er will oder nicht!)?

... nach dem "100-jährigen Kalender" (oder welchen Wetter-Stastiken?) ca. 78 % der Flüge in Richtung Nordwest (das heißt in Richtung Vorst) fliegen?

... Vorst in einem nicht gerade ruhigen Steilflug (3,5°) in einer Höhe von ca. 500 m überquert wird (rechnen Sie nach: h (Höhe) = tan a (von 3,5°) x e (Entfernung) ... verflixt, wo ist das Mathebuch!)?

... die Maschinen nicht nur unser Gehör strapazieren, sondern auch unverbranntes Kerosin unter sich gehen lassen (ach, hätte doch Opa seine Gasmaske aus dem Krieg aufgehoben!)?

... ihre Immobilien einen von Maklern geschätzten Wertverlust von 10 bis 20 % erfahren werden (und das Häusle sollte doch als Alterssicherheit dienen!)?

Nein? Das ist Ihnen weitgehend unbekannt? ...

... Dann kommen Sie am 18. Mai 2004 zur Einwohnerversammlung um 19 Uhr im "Haus Vorst", um zu retten, was noch zu retten ist!

Diese Einwohnerversammlung wurde am 6. Mai 2004 einstimmig (bei einer Enthaltung) vom Stadtrat der Stadt Tönisvorst beschlossen.

In "Haus Vorst" werden Ihnen - anhand eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens - die Schwachstellen der umfangreichen Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens erklärt und von Fachleuten die Prozedur des effizienten Einspruchs gegen dieses Verfahren zum Ausbau des VLP Mönchengladbach erläutert.

Achtung! Benutzen Sie bitte nur die Vorster Formulare, die Ihnen vor der Einwohnerversammlung ins Haus gebracht werden, bei der Einwohnerversammlung ausliegen oder aus dem Internet abgerufen werden können. Jeder Bürger ab 16 Jahre ist berechtigt Einspruch zu erheben; kopieren Sie die Formulare entsprechend oft und informieren Sie bitte Ihre Nachbarn!

Die ausgefüllten Bögen können bei der Einwohnerversammlung oder bis zum 24. Mai in der Verwaltungsstelle Vorst, Zimmer 15 abgegeben werden.

Damit kein Schreiben verloren geht, werden die Einsprüche gemeinsam vonseiten der Stadt Tönisvorst der Bezirksregierung zugestellt.

 

Diese Seite wird in den nächsten Tagen weiter präzisiert.

Rufen Sie bitte regelmäßig diese Homepage ab!

www. Fluglaerm-ueber-Toenisvorst.de oder

www. Fluglärm-über-Tönisvorst.de

 

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