Brief von Uwe Schummer, Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung an die Bundesregierung Bundeskanzleramt Berlin, 10. Dezember 2007 Betreff: Ausstoß von Kohlendioxid durch Flugroute MODRU 5T Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, liebe Angela Merkel, in meinem Heimatkreis Viersen werden von Flugzeugen auf der so genannten Flugroute MODRU 5T schätzungsweise 584 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr unnötig ausgestoßen. Modru ist eine Umwegroute über Osterath, Krefeld, Tönisvorst und Kempen, um beim Überflug der belgischen Grenze 6.000 Meter Höhe beim Weiterflug in den Süden zu erreichen. Würden die Flugzeuge direkt in Richtung Südwest fliegen, würde dieser Höhenwert knapp unterschritten werden. Dies lässt Belgien nicht zu und besteht.auf eine Überfluggrenze von 6.000 Metern. Dies liegt sicher auch an dem Militärflughafen Norvenich. Für den ca. 60 km langen Umweg nördlich bis Kempen und wieder gen Süden, werden pro Flugzeug große Mengen Kohlendioxid unnötig produziert. Fachleute gehen davon aus, dass eine Maschine im Höhenflug, also nicht im verbrauchshöheren Steigflug, für 3.000 m eine Tonne Kohlendioxid ausstößt. Das sind bei 60 km Umwegroute 20 kg Kohlendioxid. Multipliziert man diesen Wert mit 80 Maschinen, die täglich über diese Flugroute diesen Umweg fliegen, sind das 1.600 kg und im Jahr 584.000 kg, also 584 Tonnen Kohlendioxid. Die große Menge an unnötig ausgestoßenem Kohlendioxid könnte sofort eingespart werden, wenn ein Grenzüberflug in geringer Höhe möglich wäre. Es würde mich freuen, wenn Sie sich für einen geringeren Höhenwert bei der Überfluggrenze nach Belgien einsetzen würden. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie Glück und Gesundheit für das neue Jahr. Mit herzlichen Grüßen Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr Schummer,
Erstes Ergebnis der Aktivitäten von Herrn Uwe Schummer meldete er uns am 14. Februar 2008: Sehr geehrter Herr Auer, wie vereinbart, habe ich aufgrund Ihrer Initiative zur Flugroute MODRU 5T eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Zwischenzeitlich habe ich Antwort erhalten. Wichtig ist in der beigefügten Antwort des Bundesministers für Verteidigung, Herr Dr. Franz Josef Jung, dass die frühere Aussage, wonach die Flughöhe über die belgische Grenze auch auf Rücksicht auf den Militärflughafen in Nörvenich erreicht werden muss, nicht mehr aktuell ist. Herr Jung schreibt klar: „Die Lage des Militärflugplatzes Nörvenich hat keinen Einfluss auf die Festsetzung der Mindesthöhe zum Grenzüberflug nach Belgien.“ Mein Abgeordnetenkollege Ulrich Kasparick vom Bundesverkehrsministerium stellt in Aussicht, dass durch Verhandlungen mit Frankreich, den Benelux-Staaten und der Schweiz. bei der grenzüberschreitenden Planung eine „Optimierung der Flugstrecken” erreicht werden soll. Die ausführlichen Antwortschreiben habe ich Ihnen zur weiteren Verwendung beigefügt. Es grüßt herzlich Uwe Schummer Anlagen: Antworten aus dem Bundesministerium für Verteidigung und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesministerium der Verteidigung Berlin, 11. Januar 2008 Sehr geehrter Herr Abgeordneter, für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2007, in dem Sie die Problematik der Flugroute MODRU 5T ansprechen, danke ich Ihnen. Bei der von Ihnen angesprochenen Flugroute handelt es sich um eine zivile Abflugroute vom Flugplatz Düsseldorf. Die Festlegung der Überflughöhe am Punkt MODRU wird durch die komplexe Luftraumstruktur in Belgien, den Niederlanden und Deutschland sowie durch die Zuständigkeiten der zivilen Flugsicherungszentralen beeinflusst. Auf nationaler Seite liegen die grenzüberschreitenden Übergabeverfahren wie auch die Anpassung der zivilen Flugrouten in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS). Die Lage des Militärflugplatzes Nörvenich hat keinen Einfluss auf die Festsetzung der Mindesthöhe zum Grenzüberflug nach Belgien. Somit liegt die Festsetzung des Höhenwerts für den Grenzüberflug nach Belgien nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich bitte Sie daher, Ihr Anliegen direkt an das BMVBS zu richten. Mit freundlichen Grüßen Franz Josef Jung Antwort aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, 8. Januar 2008 Betreff: Ausstoß von Kohlendioxid durch Flugroute MODRU 5T Sehr geehrter Herr Kollege Schummer, Herr Bundesminister Tiefensee dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 10.12.2007, das Sie zugleich an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gerichtet haben. Herr Bundesminister Tiefensee hat mich gebeten, Ihnen stellvertretend für die Bundesregierung zu antworten. Ich stimme Ihnen zu, dass durch Änderungen der An- und Abflugverfahren sowie der Streckenführungen Flugwege verkürzt werden können und sich somit der Kohlendioxidausstoß verringern würde. Im Fall der Flugroute MODRU 5T scheiterte der Versuch der Optimierung bisher am „Nein” Belgiens. Die EG-Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraumes (Single European Sky) sehen die Einrichtung von so genannten Functional Airspace Blocks (FAB) vor. Ein wesentliches Element der Schaffung eines FAB ist die grenzüberschreitende Planung und Optimierung der Flugstrecken. Frankreich, die Benelux-Staaten, die Schweiz und Deutschland erwägen, einen gemeinsamen FAB einzurichten und damit einhergehend auch eine Verkürzung der Flugwege zu erzielen. Eine Gruppe mit hochrangigen Vertretern der 6 Staaten und der betroffenen Flugsicherungsorganisationen steuert derzeit ein entsprechendes Projekt, in dem die Voraussetzungen hierfür erarbeitet werden. Im Hinblick auf die komplexe Aufgabenstellung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen muss, wird eine Lösung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Kasparick
Sehr geehrter Herr Aeuer, Nach unserem E-Mail vom März, in dem wir Sie über unsere Aktivitäten hinsichtlich der Flugzeug-Umwegroute MODRU 5T informiert haben, möchte ich Sie gerne über den neuesten Stand der Dinge in Kenntnis setzen: Herr Florenz hat noch eine zweite und auch eine dritte parlamentarische Anfrage an die Kommission gestellt. Die zweite Anfrage betrifft den angekündigten Bericht der Kommission über die Umsetzung der RiLi 2002/30/EG über gemeinsame Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der EU. Hier möchte Herr Florenz gerne wissen, ob der Bericht bereits veröffentlicht wurde. Dann stellte Herr Florenz eine dritte Anfrage zu Fluglärm und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit. In dieser Anfrage erwähnt er die zu diesem Zweck durchgeführten Studien "HYENA" und "RANCH" und bemerkt, dass es aber anscheinend bis zum jetzigen Augenblick noch keine Anpassung bzw. Ergänzung der Gesetzgebung gibt. Er möchte diesbezüglich wissen, wie die Kommission mit der Veröffentlichung der Studien zu verfahren gedenkt und wie sie die Ergebnisse zu bewerten gedenkt. Des Weiteren fragt er, welche Notwendigkeit für eine Anpassung die Kommission aufgrund der Ergebnisse sieht und als wie ernsthaft sie die Beeinträchtigung durch Fluglärm einstuft. Wir hoffen, Ihnen damit einstweilen gedient zu haben. Falls wir diesbezüglich Neues erfahren, werden wir Sie natürlich sofort informieren. Mit freundlichen Grüßen, Katja Wölkart , Parlamentarische Mitarbeiterin (Büro Karl-Heinz Florenz MdEP)
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des VLP Mönchengladbach Unser Vorsitzender H.-J. Berndt hat sich seit der Auslegung des Antrages im Jahr 2004 intensiv um das Einspruchsverfahren gekümmert und die Stadt bei der Durchführung einer Einwohnerversammlung tatkräftig unterstützt. Bei dem Erörterungstermin in Mönchengladbach 2005 hat er mit vielen Wort- und Bildbeiträgen die Diskussion angeheizt. Seit 2007 sind wir der Vereinigung von Bürgerinitiativen gegen den Ausbau des VLP Mönchengladbach »Airpeace e.V.« beigetreten, um deren jahrelange Vorarbeit - die auch im Interesse der Tönisvorster Bevölkerung arbeitet - mit zu unterstützen. Am 21. Februare 2008 sind durch den Spruch der Bezirksregierung Düsseldorf die Ausbaupläne glücklicherweise abgelehnt worden. Den Flugplatzbetreibern bleibt jetzt nur noch die Klage vor den Verwaltungsgerichten, in die wir nicht eingreifen aber das Verfahren sorgfältig beobachten müssen. Aus Anlass des bislang erfolgreichen Kampfes der Bürgerinitiativen hat »Airpeace« ein Dokumentation zusammengestellt, die nachfolgend wiedergegeben ist:
Kurzdokumentation des erfolgreichen Kampfes gegen den Ausbau des Verkehrslandeplatzes MG Die Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH (FMG) ist Halterin und Betreiberin des Verkehrslandeplatzes (VLP) Mönchengladbach. Gesellschafter sind die Flughafen Düsseldorf GmbH (70,03%), die Niederrheinischen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe NVV AG (frühere Bezeichnung Stadtwerke Mönchengladbach) (29,964 %) und die Stadt Willich (0.006%). Zwischen der Flughafen Düsseldorf GmbH und der Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Mit Bescheid vom 19.04.1956 wurde der FMG die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Flugplatzes als Landeplatz für Motorflugzeuge bis zu einem Höchstabfluggewicht von 2.000 kg und für Segelflugzeuge erteilt. Die Genehmigung wurde später auf den Betrieb mit Drehflüglern bis 5.700 kg höchstzulässigem Fluggewicht und mit selbststartenden Motorseglern erweitert. Mit Bescheid des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 24.10.1968 erhielt die Flughafengesellschaft gemäß §§ 6 Abs. 1 und 4 LuftVG, 52 LuftVZO die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Flugplatzes als Verkehrslandeplatz. Der Flugplatz wurde gewichtsunabhängig für Motorflugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und Segelflugzeuge zugelassen. Die Festlegung der Flugplatzanlage enthielt u.a. die Umgestaltung der Start- und Landebahn (Verschwenkung auf die derzeitige Bahnausrichtung und Festschreibung der heutigen Länge und Breite von 1.200 x 30 m) und die Ausweisung einer Start- und Landefläche (1.620 x 300 m). Gleichfalls formuliert die Genehmigung in der lediglich stichwortartigen Beschreibung der Flugplatzanlage zur Tragfähigkeit der Bahn einen Wert von LCN 25. Am 30.09.1969 stellte der Regierungspräsident Düsseldorf gemäß § 8 Abs. 1 und den §§ 9, 10 und 17 LuftVG den Plan für den der Genehmigung vom 24.10.1968 entsprechenden Ausbau des VLP Mönchengladbach fest. Mit Bescheid vom 02.04.1970 wurde die Genehmigung vom 24.10.1968 an das Ergebnis der Planfeststellung angepasst. Im Februar 1995 zeigte mir die FMG an, verschiedene Maßnahmen durchführen zu wollen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Mit inzwischen bestandskräftigem Bescheid vom 03.04.1995, der am 06.04.1995 für sofort vollziehbar erklärt wurde, stellte ich fest, dass es für die Durchführung der angezeigten Maßnahmen der Durchführung eines Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder Genehmigungsänderungsverfahrens nicht bedarf, weil es sich - soweit anlagebezogen - um unwesentliche Änderungen im Sinne der §§ 6 bzw. 8 Abs. 3 LuftVG handele. Ebenfalls am 03.04.1995 lehnte ich Anträge der Stadt Korschenbroich auf Durchführung eines der zuvor genannten Verwaltungsverfahren und ihre Beteiligung daran ab. Den von der Stadt gegen den Sofortvollzug gerichteten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung lehnte das Oberverwaltungsgericht Münster am 01.06.1995 ab. Die Klagen der Stadt und eines Anwohners wurden vom selben Gericht am 26.08.1999 abgewiesen; die in einem Fall gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.05.2000 zurückgewiesen. Mit inzwischen bestandskräftigem Bescheid vom 07.07.1995 erfolgte im Wege einer Änderungsgenehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung eine Neufassung der Ziff. IV 2 der Genehmigung vom 24.10.1968, durch die nunmehr auch die Durchführung von Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln am Tage ermöglicht wurde. Mehrere Anträge von Widerspruchsführern auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche wurden vom Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 1995 abgelehnt. Drei Klagen gegen den Bescheid wurden am 26.08.1999 durch dasselbe Gericht eingestellt bzw. abgewiesen; die in einem Fall gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.05.2000 zurückgewiesen. Zum 28.03.1996 wurde daraufhin am VLP Mönchengladbach nach Einrichtung einer Flugverkehrskontrollzone der Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln - insbesondere der linienmäßige Regionalluftverkehr - aufgenommen. Dadurch war der VLP Mönchengladbach in der Lage, nach dem Flughafenbrand in Düsseldorf am 11.04.1996 einen Teil der dortigen Flugbewegungen im Regionalluftverkehr vorübergehend aufzunehmen, sodass für einige Wochen eine Flugbetriebsfrequenz im Regionalluftverkehr zu verzeichnen war, die in etwa den Flugbewegungszahlen entsprach, die in der o.g. Genehmigung vom 07.07.1995 der dortigen Abwägungsentscheidung als Prognoseflugbetrieb zu Grunde gelegt worden waren. Der Instrumentenflugbetrieb wurde zunächst im sog. Nichtpräzisionsanflugverfahren aufgenommen; inzwischen steht für beide Betriebsrichtungen ein ILS Cat. 1 zur Verfügung. Mit Schreiben vom 30.04.1997 beantragte die FMG, die in Ziff. 1 3 d der Genehmigung vom 24.10.1968 enthaltene Beschreibung „Tragfähigkeit: LCN 25„ durch die Beschreibung „Tragfähigkeit: PCN 30” zu ersetzen, und insoweit gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO die sofortige Vollziehung anzuordnen. Mit Schreiben vom 26.10.1999 wurde ergänzend beantragt, die 1995 befestigten Sicherheitsflächen von jeweils 120 x 30 m Ausdehnung als Stopways (Stoppbahnen) auszuweisen; beigefügt war eine Bauanzeige gemäß § 45 LuftVZO für die entsprechend erforderliche Umrüstung der dort befindlichen Teile der Anflugbefeuerung von Über-in Unterflurbauweise. Die damals beantragten Änderungen, bzw. die auch heute noch aktuellen Daten zur S/L-Bahn stellen sich wie folgt dar: (zitierte Vorschriftenfundstellen jeweils 1.DV0 zur LuftBO, dort auch Begriffsdefinitionen; beantragte Änderungen sind schattiert dargestellt): Mit Bescheid vom 30.06.2000 wurde die Festlegung „Tragfähigkeit: LCN 25” durch „Tragfähigkeit: PCN 30” ersetzt. Zudem wurde festgestellt, dass die sich an die 1.200 m lange Start- und Landebahn an beiden Enden anschließenden befestigten Sicherheitsflächen von jeweils 120 x 30 m Ausdehnung als Stoppbahnen („Stopways") vorhanden und verwendbar sind (§ 35 Abs. 2 der 1. DVO LuftBO) und als Stoppbahnen angelegt und betrieben und die auf ihnen befindlichen Teile der Befeuerungsanlage entsprechend der Bauanzeige vom 26.10.1999 unterflur verlegt werden dürfen, ohne dass es für diese Maßnahmen der Durchführung eines Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder Genehmigungsänderungsverfahrens bedarf, weil es sich um Änderungen von unwesentlicher Bedeutung im Rechtssinne handelt und Gründe, die dennoch für die Durchführung eines dieser Verfahren sprechen könnten, nicht ersichtlich sind (§§ 8 Abs. 3 bzw. 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG). Die Städte Korschenbroich und Willich sowie einige Privatpersonen haben diese Entscheidungen rechtlich angefochten. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster hat in 3 Eilverfahren mit Beschluss vom 28.06.2001 entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der zugrundeliegenden Widersprüche der Antragsteller gegen meinen Genehmigungsbescheid vom 30.06.2000 wiederhergestellt wird, soweit der Genehmigungsbescheid unter A.1.2 Feststellungen zu Stoppbahnen enthält.
Daraufhin hat die FMG mit Schreiben vom 14.06.2002 ihren Antrag auf Umwandlung der Sicherheitsflächen in Stopways zurückgenommen. Die Widerspruchsverfahren hinsichtlich der Umwandlung der Sicherheitsflächen in sog. Stopways waren demzufolge einzustellen, da sich diesbezüglich sowohl mein Bescheid als auch diese Verfahren aufgrund der Zurücknahme des Antrags erledigt haben. Das OVG NRW kritisiert in seinem o.a. Beschluss die Grundlagen des von Dr. Wölk erstellten Lärmgutachtens. Die in der „Prognose 1995” enthaltene Lärmbelastung durch Flugbewegungen sei tatsächlich noch nicht erreicht worden. Zudem sei nicht absehbar, wann die tatsächlichen Flugbewegungen die in der „Prognose 1995” eingestellten Werte erreichen würden. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die dort genannten Werte aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht erreicht werden könnten. Insofern könnten die damals ermittelten Flugbewegungswerte nunmehr keiner zukunftsgerichteten Prognose zugrunde gelegt werden. Dies würde nämlich dazu führen, dass ein noch nicht ausgeschöpftes „Lärmkontingent” für den Flughafen als Basis einer neuen Prognose zugrunde gelegt werde und die prognostizierten Werte mit dem noch nicht ausgeschöpften „Lärmkontingent” verglichen würden. Dieser Vergleich sei nicht sachgemäß, da es ein solches „Lärmkontingent” nicht gebe. Wenn sich eine frühere Prognose im nachhinein als falsch herausstelle, müsse ein neues Gutachten aufgrund der geänderten Sachlage erstellt werden und der entstehende, prognostizierte Lärm mit dem tatsächlichen Ist-Lärm verglichen werden. Ein fiktiver Vergleich zwischen dem scheinbar maximal verfügbaren, weil genehmigten Kontingent, und dem prognostizierten Lärm sei unzulässig. Vielmehr müsse die Abwägungsentscheidung hinsichtlich der Betroffenheit der Bürger und Gemeinden durch Fluglärm auf einem Vergleich zwischen dem Ist-Zustand und dem prognostizierten Zustand beruhen. Im Hinblick auf diese Entscheidung wurde der FMG aufgegeben, zur Überprüfung der Entscheidung hinsichtlich der Erhöhung der Tragfähigkeit ein den genannten Anforderungen entsprechendes Lärmgutachten nachzureichen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Während des Erörterungstermins innerhalb des diesem Beschluss vorgegangenen Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flugplatzes Mönchengladbach vom 30.05.2005 bis zum 01.07.2005 wurde auch das Thema „ Widerspruchsverfahren Tragfähigkeit” angesprochen. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach dem Grundsatz der überholenden Kausalität der Gegenstand des anhängigen Planfeststellungsverfahrens deutlich weitergefasst ist als der ältere Gegenstand „Tragfähigkeit”. Deshalb mache es Sinn, den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens abzuwarten. Eventuell könnte der ältere Antrag sich erledigt haben. Im Dezember 1999 wurde die Bedeutung des Verkehrslandeplatzes MG Im Luftverkehrskonzept 2010 heruntergestuft. Am 07.11.2003 stellte die Flughafengesellschaft Mönchengladbach ihren Antrag auf den Neubau eines Großflughafens mit einer Start- und Landebahnlänge von 2.320 m. Ab 22.03.2004 wurden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Einwendungsfrist endete am 12.07.2004. Vom 30.05. bis 01.07.2005 fand der Erörterungstermin im Borussenstadion statt. 16 Tage kämpfte AIRPEACE mit Rechtsanwalt Sommer und den Vertretern der Städte und Kreise, sowie des BUND unermüdlich von morgens bis abends um die besseren, schlagkräftigen Argumente. Ergebnis: erfolgreich! Am 24.08.2005 formuliert die Bezirksregierung große Zweifel an dem absehbaren Bedarf für den Flugplatz. Am 29.09.2005 lehnt der Regionalrat in einer spektakulären Sitzung die Änderung des GEP- Gebietsentwicklungsplans ab. Erst am 21.09.2006 antwortet die Flughafengesellschaft Düsseldorf: Ausbau von MGL ist im Wirtschaftsplan des Hauptgesellschafters nicht vorgesehen. 07.09.2007: Die Bezirksregierung schickt ihren Entwurf des Ablehnungsbescheides nach MG. 11.09.2007: Der Geschäftsführer von MGL, Herr Peters, stellt einen Änderungsantrag mit einer Start- und Landebahnlänge von 1.850 m und nimmt dadurch faktisch den Altantrag vom 07.11.2003 über 2.320 m zurück. Am 23.10.2007 nimmt der neue Geschäftsführer, Herr Kames, den Änderungsantrag von Herrn Peters wieder zurück. Am 02.11.2007 legt MGL gegen alle Entscheidungen der Bezirksregierung Widerspruch ein, die am 21.12.2007 schriftlich begründet werden Am 21.02.2008 werden alle Widersprüche durch die Bezirksregierung zurückgewiesen. Die Bezirksregierung schließt die Akten. Das Ausbauverfahren ist damit formell abgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens betrugen 350.000 €.
Verantwortlich für den Inhalt: Doris und Martin Rothe Korschenbroich, den 3. März 2008 An die WZ-Redaktion von uns eingereichten Leserbriefe zu aktuellen WZ-Berichten
Betr.: Westdeutsche Zeitung vom 30. Juli 2007 WZ vom 6. Juli 2007: Leserbrief zum WZ-Bericht vom 3. Juli 2007: „Boeings über Wo bleibt der Protest aus Tönisvorst? An die WZ-Leserbrief-Redaktion – Zentralredaktion Betr.: WZ Nr. 54 vom 5. März 2007 „Bayern statt Bahamas“ Betr. WZ/Niederrhein-Zeitung vom 19.02.2007: „Standortfaktor Flughafen“ Auch nachfolgender Schriftverkehr geht auch andere etwas an: Eingang: Freitag, 3. August 2007
Das Protokoll zur Mitgliederversammlung 2007 am 29. März 2007 ist am Ende dieser Seite abzurufen
Der Fluglärm wird weiter zunehmen! Das OVG Münster hat die Klage gegen Lesen Sie die Urteilsbegründung hier !
7. April 2006: OVG Münster abgewiesen und Revision BVerG weist die Klage gegen Lesen Sie die Dazu die Presse: 22.12.2005 Willich: Landtags-Grüne fordern Willich zur Klage auf. WZ pdf (noch nicht editiert) 22.12.2005 Willich: Klage gegen Flughafen. RP pdf (noch nicht editiert) 25.11.2005 Krefeld: Bürgerinitiativen nehmen Stellung zu Eckwerterhöhung. WZ pdf (editiert) 24.11.2005 Willich: CDU will mehr Flüge akzeptieren. WZ pdf (editiert) 23.11.2005 Willich: Unterschiedliche Meinung bei CDU zur Klage. WZ pdf (editiert) 19.11.2005 Niederrhein: Bürgermeister der Region bei Wittke. WZ pdf (editiert) 09.11.2005 Düsseldorf: Mehr Starts und mehr Fluglärm. WZ pdf (editiert) 09.11.2005 Düsseldorf: 4000 Flüge extra für den Flughafen. WZ pdf (editiert) 09.11.2005 Düsseldorf: Wittke genehmigt mehr Flüge für Düsseldorf. RP pdf (editiert) 09.11.2005 Kommentar: Salomonische Entscheidung. WZ pdf (editiert) 09.11.2005 Land NRW: Verkehrsministerium genehmigt mehr Flüge für Düsseldorf. NRW pdf (editiert) 01.10.2005 Tönisvorst: Leserbrief zum Urteil. TöVo-News pdf (editiert) 06.09.2005 Tönisvorst: Leserbrief zum Urteil. WZ pdf (editiert) 04.09.2005 Krefeld: Klage gegen Route. ET KR pdf folgt 03.09.2005 Tönisvorst: Weiter Kampf gegen Fluglärtm. WZ pdf folgt 01.09.2005 Krefeld kämpft weiter gegen Flugroute Modru. RP pdf folgt 01.08.2005 Tönisvorst: Klage abgewiesen - Modru kommt. Niederrhein im Blick Nr. 8/2005 folgt 22.07.2005 Willich/Tönisvorst: Nach dem Urteil. *) WZ pdf 20.07.2005 Willich/Tönisvorst: Modru: Gericht schmettert alle Klagen ab. WZ pdf 20.07.2005 Willich/Tönisvorst: Modru 5T: Klage abgelehnt. RP pdf 20.07.2005 Düsseldorf: OVG weist Klagen gegen die "Flugroute Modru" ab. RP pdf 20.07.2005 Krefeld: Gericht billigt Flugroute. RP pdf
*) Hier der Offene Brief von Herrn Norbert Massing im Original Das OVG Münster hat keine Revision zugelassen! Sind
damit alle weiteren Möglichkeiten Nein!
Der
Bürgerverein am
24. August 2005 um 20 Uhr Informationsveranstaltung
eingeladen, Mehr Einzelheiten dazu aus der Einladung zur Veranstaltung
Auch vier
Mitglieder unseres Vereins Denn ... Wir
müssen den am stärksten Betroffenen Ein Bericht
von dieser Veranstaltung folgt in
Wer keine Lust zum Lesen hat, kann ja mal hören: (Achtung! 30 MB - nur mit ISDN/DSL in 5 min ladbar!)
Bei
vielen Veranstaltungen gegen die Einrichtung von Flugrouten über Nun
wird dieses Thema auch von den Verantwortlichen für den Luftverkehr 17.11.2005 Aus für Schrottflieger. WZ pdf 17.11.2005 Kommentar: Mehr Sicherheit in der Luft. WZ pdf 30.08.2005 Frankreich veröffentlicht »Schwarze Liste« von Fluggesellschaften. MZ pdf 22.08.2005 Pilotenvereinigung geißelt Billigflieger-System. SP pdf 22.08.2005 Th. v. Sturm: Preiswahn auf Kosten der Sicherheit. HB pdf Bezeichnend ist auch die Diskussion des Themas »Flugzeug-Wartung« unter Insidern! 08.08. bis 25.08.2005 Forum: Wartung bei Low Cost Airlines Airlinersde pdf Stand: 6. Dezember 2005 Aktuelles zu VLP Mönchengladbach |
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Die Erörtung
des Das Schauen Sie sich vor allem den 31. Mai 2005, Seiten 38 bis 42, Diskussionsbeiträge unseres Mitglieds Dr. Hans-Joachim Berndt Am 21.
September 2005 tagte in Düsseldorf derRegionalratEs
ging darum, ob die für die Ausbaugenehmigung erforderliche Änderung
des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) eine Mehrheit erhält oder abgelehnt
wird. Mehr dazu aus der |
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Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage von »Airpeace«,deren Mitglieder ständig bei der Erörtung des Antrages zugegen waren.airpeace.de oder zu deren Sonderseiteeroerterung-mg.de Seit Juli 2005 weitere Informationen von der neu gegründeten »Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.«über die Homepagewww.schutz-gegen-mgl.de
Presseberichte
zum Erörterungsverfahren:
Lesen
auch die zusammenfassende Betrachtung von
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Schnell-Information zum Weiterkommen
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Glosse
in Verbindung mit unserem |
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A Modru
4T 1. Was
tut sich bei Modru 5T? Info
Modru 4T 2. Haben Sie
unsere Bürgerversammlung am 3. Pressemeldungen
von »Modru X« zu |
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3. Pressemeldungen
zum »Flughafenausbau |
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C Verein 1. Informationen
zum gemeinnützigen Verein: 4.
Informationen über die Vereinsarbeit |
2. Wir
pflegen Kontakte zu "Airpeace e.V." |
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Das dicke Ende kommt
nach: |
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NEU! differenziertes
Nachrichten-Archiv NEU!
Das
Archiv ist eingerichtet, nun folgen nach und nach die relevanten Medien- |
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Presseberichte
zum Planfeststellungsverfahren Frühere Schlagzeilen aus der regionalen Presse: E = pdf-editiert (Volltextsuche) R = Reproduktion 13.04.2005 Niederrhein: Kommission sagt Nein zu mehr Flügen. WZ E13.04.2005 Tönisvorst: Flughafen: Keine Erweiterung. SS E12.04.2005 Grenzland: Holland: Fluggesellschaft am Ende. WZ E 12.04.2005 Kreis Viersen: 5000 sind für den Flughafen-Ausbau. WZ E 08.04.2005 Mönchengladbach: Anhörung ab 30. Mai. WZ E06.04.2005 Düsseldorf: dba fliegt öfter ab Düsseldorf. WZ E 06.04.2005 Frankfurt: Lufthansa verbilligt One-Way-Flüge. WZ E 05.04.2005 Frankfurt: Ansturm auf Lufthansa-Rabattaktion. WZ E31.03.2005 Düsseldorf: Passagiere kamen mit Schrecken davon. WZ30.03.2005 Köln: Germanwings bietet Automaten-Check-In. WZ 24.03.2005 Zürich/Frankfurt: Swiss läutet neue Ära bei Lufthansa ein. WZ23.03.2005 Frankfurt: Lufthansa übernimmt Swiss? WZ 22.03.2005 Zürich/Frankfurt: Lufthansa will bei Swiss landen. WZ 18.03.2005 Nürnberg: Billigflieger Gexx erhält dba-Mehrheit. WZ 15.03.2005 Frankfurt: Hochzeit mit vielen Hindernissen WZ 12.03.2005 Basel/Frankfurt: Lufthansa bald mit Swiss? WZ R12.03.2005 Berlin: Air Berlin: Preise sinken nicht weiter. WZ R11.03.2005 Kreis Viersen: Mehr Lärmschutz - weniger Flughafen. WZ R10.03.2005 Berlin: Novellierung des Fluglärmgesetzes: Schummer stellt Anfrage im Deutschen Bundestag. PR E10.03.2005 München/Frankfurt: Lufthans bietet Flüge im Privatjet an. WZ R10.03.2005 Weeze: Ryanair kritisiert Wettbewerbszentrale. WZ R 10.03.2005 Düsseldorf/Weeze: Niederrhein-Flughafen ohne "Düsseldorf". WZ R 10.03.2005 Willich: Die Politik soll vor Fluglärm schützen. WZ R 08.03.2005 Tönisvorst: Bürgerverein tagt über Fluglärm WZ R02.03.2005 Franfurt: Lufthansa verzehnfacht Betriebsgewinn. WZ R02.03.2005 Essen: Hochtief verkauft Airports. WZ R28.02.2005 Madrid: Iberia gibt Großauftrag an Airbus. WZ R23.02.2005 Neersen: CDU-Bürgerforum zum Flughafen WZ22.02.2005 Weeze: Abflug nach Skandinavien WZ E19.02.2005 München: Neue Allianz bei Billigfliegern WZ E17.02.2005 München: Fluglinien dba und Germania vereint? WZ R14.02.2005 Krefeld: Flughafen beharrt - Wir brauchen mehr Flüge RP12.02.2005 Frankfurt: Flughafen Frankfurt startet durch WZ E11.02.2005 Niederrhein: Mehr Fluglärm ist nicht drin WZ11.02.2005 Brüssel: Brüssel nimmt Billigflieger ins Visier WZ E11.02.2005 Kreis Viersen: Die rollende Provokation RP11.02.2005 Krefeld: Einig gegen Fluglärm RP11.02.2005 Berlin: Gericht kippt Planung für Großflughafen Berlin RP10.02.2005 Düsseldorf: Ryanair klagt gegen Stadt Düsseldorf WZ10.02.2005 Köln: Rewe - Drei Interessenten für die LTU WZ09.02.2005 Brüssel: EU will Hilfen für Flughäfen begrenzen WZ E09.02.2005 Niederrhein: Flughafen Niederrhein - Neuer Streit mit Düsseldorf WZ08.02.2005 Willich: Einwendungen gegen Fluglärm WZ07.02.2005 Mönchengladbach/Neuss: Keine Werbung mehr für Startbahn WZ E02.02.2005 Den Haag: Luftfahrtgesellschaft EAG droht das Aus WZ E01.02.2005 Willich: Fluglärmgegner gegen Heimspiel WZ28.01.2005 Grenzland: Gegen Weeze 1800 Klagen WZ28.01.2005 Willich: Nicht noch ein Gutachten zu den Möhrchen RP27.01.2005 Willich: Mehr Flugverkehr abgelehnt WZ26.01.2005 Düsseldorf: Flughafen auf Schmusekurs mit Airlines WZ26.01.2005 München: Flughafen München trotz Rekordzuwachstum weiter in roten Zahlen RP26.01.2005 Düsseldorf: Flughafen nach langem Streit mit Airlines einig RP E25.01.2005 Hannover: TUI erhebt auch im Sommer Kerosinzuschlag WZ E
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| INFO-Brief 2/2007 |
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