Wir sind Mitglied bei der

 

 

 

... und bei

 

 

  Stand: 27. November 2008

An unsere Mitglieder

 

Liebe Mitglieder!

Seit Ende 2002 kämpfen wir gegen die damals eingeführte Flugroute MODRU, auf der die vom Flughafen Düsseldorf in die Urlaubsländer im Südwesten Europas startenden Flugzeuge in einem „Zick-Zack-Kurs“ über die dicht besiedelte Region von Willich/Krefeld/Tönisvorst/Kempen fliegen, um über diesen Umweg das Funkfeuer Heinsberg in der von Belgien angeblich vorgeschriebenen Einflughöhe zu erreichen.

Zunächst als Bürgerinitiative, dann als gemein-nütziger Bürgerverein versuchten wir alle Möglichkeiten auszuschöpfen, gegen die Belästigung durch Fluglärm vorzugehen. Dabei werden wir durch viele Bürger unterstützt, die sich mit Mitgliedsbeiträgen an der Finanzierung von Rechtsberatungen beteiligen und teilweise in unserem Arbeitskreis tatkräftig mitwirken. Allen möchten wir für dieses Engagement herzlich danken. Mancher wollte schon aufgeben, da wir immer wieder aufgrund aktueller Rechtsprechung belehrt wurden, dass der Lärm nicht laut genug ist, um mit Erfolg dagegen zu klagen. Und tatsächlich: Das OVG Münster schloss sich – ohne der Möglichkeit einer Revision - der Meinung der Deutschen Flugsicherung an, dass die von ihr geschaffene MODRU -Route die beste Lösung sei.

 


Erst die weltweit erkannten Auswirkungen von CO2-Emissionen auf globale Klimaveränderungen haben unserer Forderung nach Aufhebung von MODRU Vorschub geleistet. So schrieben wir an verschiedene Politiker, dass die Umwegroute MODRU - die angeblich nur geflogen wird, weil Belgien keinen Grenzüberflug unter 6.000 Meter zulässt – einen unnötigen Treibstoffverbrauch verursacht und durch den – auf den gegenwärtigen Flugbetrieb umgerechnet – ca. 600 Tonnen CO2 pro Jahr produziert werden. Unberücksichtigt bleiben dabei die Schadstoffe, die durch unvollständig verbranntes Kerosin - vor allem beim Steig- und Landeanflug – entstehen und unsere Umwelt direkt belasten.

Herr Florenz vom Europa-Parlament und Herr Schummer (MdB) sind dankenswerterweise unserem Anliegen gefolgt und haben für uns intensive Recherchen durchgeführt. Dabei stellt sich nun heraus: Weder der Militärflugplatz Nörvenich, noch das Veto der Belgier sind als Grund für die Umwegflugroute anzusehen!

Musste unsererseits fünf Jahre gekämpft werden, um zu diesen Erkenntnissen zu gelangen? Waren die enormen Kosten für Anwälte, Gutachter, Bürgerversammlungen und Gerichte notwendig, wenn nun die EU auf bestehende Rechtsvorschriften verweist, durch Optimierung der Streckenführung („Netzkoordinierung“) alle ineffizienten Flugrouten abzuschaffen? Von wem wurden wir hinsichtlich des belgischen Vetos bislang an der Nase herumgeführt, wenn es einer EU-Kommission bisher nicht gelungen ist, dieses Papier aufzutreiben?

Bitte lesen Sie den nachfolgenden Schriftverkehr, der auch von denjenigen zur Kenntnis genommen werden sollte, die mittel- oder unmittelbar von MODRU 5T betroffen sind. Wir hoffen nun, dass wir unserem Ziel - mit der Aufhebung der Umwegroute eine Abnahme des Fluglärms in unserer Region zu erreichen - deutlich näher gekommen sind.

Wir bleiben weiter dem Sprichwort treu: »Die Hoffnung stirbt zuletzt!«

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand des »Bürgervereins Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.«:

Dietrich Aeuer                  Hans-Joachim Berndt                    Jürgen Keller

     
     Unsere Aktivitäten zur Abschaffung der Umwegroute »MODRU 5T«
     
    12. Juli 2007: E-mail an Karl-Heinz Florenz, den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments:
     

Sehr geehrter Herr Florenz,

wir haben uns vor zwei Jahren kennen gelernt, als wir vom »Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm« Sie um Unterstützung wegen der Fluglärmbelastung durch die Flugroute MODRU 5T baten. Durch den gerichtlich akzeptierten hohen dB-Lärmwert, gab es damals leider keine Aussicht auf Erfolg.

Nun hat sich das Umweltbewusstsein geändert; alle Welt spricht vom CO2-Ausstoß und die Politik setzt sich für eine stringente Reduzierung dieser Belastung ein. Dabei kam uns vom Bürgerverein folgende Idee, um deren Unterstützung wir Sie, als Vorsitzenden des Umweltausschusses des EU-Parlaments, bitten.

Modru ist, wie Sie wissen, eine Umwegroute über Osterath, Krefeld, Tönisvorst und Kempen, um beim Überflug der belgischen Grenze 6.000 Meter Höhe beim Weiterflug in den Süden zu erreichen. Würden die Jets direkt in Richtung Südwest fliegen, so könnte dieser Wert knapp unterschritten werden, was Belgien nicht zulässt.

Für den ca. 60 km langen Umweg nördlich bis Kempen und wieder gen Süden, werden pro Jet enorme Mengen CO2 unnötig produziert, wie folgende Rechnung beweist:

Fachleute gehen davon aus, dass eine Maschine im Höhenflug, also nicht im verbrauchshöheren Steigflug, für 3.000 km immerhin 1 Tonne CO2 ausstößt. Das sind entsprechend bei 60 km Umwegroute 20 kg CO2. Multipliziert man diesen Wert mit 80 Maschinen, die täglich über MODRU diesen Umweg fliegen, so sind das 1.600 kg und im Jahr 584.000 kg CO2 gleich 584 Tonnen CO2. Eine unvorstellbare Menge, die sofort eingespart werden könnte, wenn Belgien als EU-Mitglied dem Grenzüberflug z.B. bei 5.000 m akzeptieren würde.

Diese Rechnung muss unseres Erachtens doch jeden vernünftigen Menschen sofort davon überzeugen, dass die Umwegroute umgehend abgeschafft werden sollte. Wir gehen davon aus, dass Sie auch so denken und bitten Sie deswegen, sich für diese vernünftige CO2-Einsparung stark zu machen. Das wäre ein erster konkreter Akt – bei allen politischen Plänen – der umgesetzt werden könnte.

Wir hoffen sehr, dass Sie sich der 584 unnötigen Tonnen CO2 in Ihrem Gremium annehmen werden und sind voller Erwartung auf Ihre Antwort gespannt.
    
    Mit freundlichen Grüßen

    Dietrich Aeuer, Vorstand des »Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.«

     
    1. August 2007: Antwort von Herrn Karl-Heinz Florenz, MdEP
     

KARL-HEINZ FLORENZ MITGLIED IM AUSSCHUSS FÜR UMWELTFRAGEN, VOLKSGESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT
BERICHTERSTATTER DES NICHTSTÄNDIGEN AUSSCHUSSES ZUM KLIMAWANDEL

 

Brüssel, den 1. August 2007

Sehr geehrter Herr Aeuer,

vielen Dank für Ihre Email vom 12. Juli, in der Sie auf die durch die Umgehungsroute MODRU verursachten CO2-Emissionen hinweisen.

Wie Sie richtig erwähnen, hat sich das Umweltbewusstsein geändert. Dies zeigt sich auch im Europäischen Parlament – in der Einrichtung des neuen, nichtständigen Ausschusses des EP zum Klimawandel. Dieser nicht-legislative Ausschuss will mittels eines horizontalen Ansatzes, der erstmals Abgeordnete aus allen thematische betroffenen Ausschüssen (neben dem Umwelt- sind auch der Transport-, Landwirtschafts-, Industrie-, Wirtschafts-, der Regional- und der Entwicklungsausschuss beteiligt) an einen Tisch bringt, auf die Dringlichkeit von Klimaschutz-Maßnahmen in allen Bereichen der europäischen Gesetzgebung hinweisen. Ich wurde zum Berichterstatter dieses neuen Klimaausschusses ernannt und engagiere mich in dieser Position in vielerlei Hinsicht für den Klimaschutz.

In Bezug auf die von Ihnen vorgetragenen Sachverhalte möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Europäische Union und besonders auch das Europäische Parlament sich derartiger Probleme angenommen haben:

Neben der Arbeit des Klimaausschusses, die sich insbesondere auch dem Thema CO2-Belastungen durch den Flugverkehr“ widmet, befassen sich auch andere Gremien des EP und der EU mit dem Flugverkehr. So befindet sich derzeit ein offizieller Bericht über die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandelim parlamentarischen Verfahren, der darauf abzielt, auch den Luftverkehr in die weltweiten Klimaschutzkonzepte einzubinden. Durch derartige Maßnahmen würden zusätzliche Anreize insbesondere an Fluggesellschaften gesetzt, ihre Strecken optimal zu planen und ihr Netz entsprechend anzupassen.

Zum anderen wurde das so genannte „Single Sky-Paket“ von den Institutionen der EU verabschiedet. Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es, die Grenzen im Luftraum, die im Gegensatz zu den Grenzen zu Lande noch nicht verschwunden sind, abzubauen. Die Initiative, die 1999 von der Europäischen Kommission gestartet wurde, beinhaltet vier Rechtsvorschriften (die Rahmenverordnung sowie drei weitere Verordnungen), die am 20.4.2004 in Kraft traten. Auch wenn dieses Paket als Fundament des einheitlichen europäischen Luftraums bereits in Kraft getreten ist, erfordert dessen Umsetzung umfangreiche Detailarbeiten und Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU, welche das letztendliche Erreichen des einheitlichen Luftraums über Europa, also die Zusammenlegung aller nationalen Gebiete zu einem einzigen Luftraumabschnitt, noch in die Zukunft setzen.

Die Initiative zielt darauf ab, Harmonisierungsbestrebungen in diesem Bereich des Binnenmarktes zu beschleunigen und durch Abschottung entstehende negative Folgen (etwa für die Umwelt, bspw. durch nicht optimale Streckenführung) abzumindern bzw. zu verhindern. Gerade die LuftraumVO (Verordnung [EG] Nr. 551/2004 vom 31.03.2004) sowie die InteroperabilitätsVO (VO [EG] Nr. 552/2004 vom 10.03.2004) zielen dabei auf Abschaffung von unnötigen, durch sich widersprechende nationale Regelungen entstehende Umwege ab, wie sie von Ihnen beschrieben wurden. Allgemeine Informationen finden sich auf der folgenden Internetseite: http://ec.europa.eu/transport/air_portal/.

Wie mir auf Nachfrage von Eurocontrol, der europäischen Organisation für Flugsicherung, welche das Luftraummanagement prüft, versichert wurde, werden neben den Routen im oberen Luftraum auch alle europäischen Start- und Landerouten überprüft. Ziel von Eurocontrol bzw. dem „Einheitlichen Europäischen Luftraum“ sei gerade unnötige Umwegrouten, die nur aufgrund des derzeit noch vorhandenen „Flickenteppichs“ an Überflugregelungen, Flughöhe-Vorgaben und Ähnlichem entstehen, abzuschaffen und so Europa ökonomisch und ökologisch voranzubringen. Effiziente Luftraumnutzung und Abschaffung der Fragmentarisierung in der Luftfahrt seien von äußerster Wichtigkeit. Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit gab mir eine ähnlich lautende Auskunft.

Ob die MODRU-Strecke bereits geprüft wurde, bzw. für wann eine solche Prüfung vorgesehen ist, konnte man mir leider nicht mitteilen, da die zuständigen Sachbearbeiter aufgrund der Urlaubszeit leider nicht verfügbar waren. Ich habe jedoch eine schriftliche Nachricht an die betreffenden Stellen gesandt und hoffe auf baldige Antwort. Sobald ich neue Informationen erhalten habe, werde ich Sie selbstverständlich an Sie weiter leiten. Bis dahin hoffe ich jedoch, Ihnen bereits mit diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Karl-Heinz Florenz, MdEP

     
      24. Oktober 2007: E-mail aus dem Büro von Karl-Heinz Florenz, Brüssel
     

Sehr geehrter Herr Aeuer,

wir haben uns mit EUROCONTROL's multinational ATC centre in den Niederlanden in Verbindung gesetzt und von dieser Behörde, die für den Luftraum über den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Teilen Westdeutschlands zuständig ist, erfahren, dass sie nur für den Flugbereich über 7.500 m zuständig ist und jede Flugbewegung in Deutschland darunter unter den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Flugsicherung fällt. Wir haben uns daher jetzt mit der Deutschen Flugsicherung in Verbindung gesetzt und warten auf eine Antwort auf Ihre Frage bezüglich der "MODRU-Route".

Daher muss ich Sie leider bitten, noch ein wenig auf eine Antwort zu warten.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Ingendahl, Parlamentarischer Mitarbeiter

     
    15. Januar 2008: per E-mail meldet sich Herr Karl-Heinz Florenz wieder
     

Sehr geehrter Herr Aeuer,  

Bezug nehmend auf unseren Kontakt im letzten Jahr möchte ich Ihnen hiermit eine aktuelle Rückmeldung geben.  

Neben Ihnen und den „Tönisvorster Bürger gegen den Fluglärm“ stehe ich mittlerweile auch in Kontakt mit sehr aktiven Vertretern der Büdericher „Bürger gegen Fluglärm“ und anderen Bürgerinitiativen, die sich im Bereich „Fluglärm“ engagieren. Zudem habe ich mich im letzten Jahr in Bezug auf Lärmbelästigungen durch Schienenverkehr, die durch den „Eisernen Rhein“ und laute Güterzüge entstehen, engagiert.  

Obwohl meiner Meinung nach - wie auch schon angedeutet - derzeit ein grundsätzlicher Wechsel im Bewusstsein stattfindet, bleiben doch viele Auswirkungen von (Flug-)Lärm unbekannt und werden nicht genügend erforscht.  

Wie man an dem von Ihnen vorgetragenen MODRU-Beispiel sieht, stehen wir in diesem Themenkomplex vor ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Problemen. Regelungen, Lösungsvorschläge und Verbesserungsansätze greifen oft zu kurz.

Trotz unserer Anfragen an EUROCONTROL, die DFS und trotz Kontakt zur Kommission haben wir noch immer keine zufriedenstellende Antwort, wie und ob der Luftraum unter 8.600 m ins SES (Single-European-Sky)-Paket einbezogen werden soll, bzw. ob auch Startrouten auf „Fragmentierung“ geprüft werden sollen, und auch in anderen Bereichen sind zuverlässige Informationen zur Vorgehensweise der Kommission nur schwer zu erhalten: Gerade in Bezug auf Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit liegen zwar umfassende Studien vor (etwa „RANCH“, „HYENA“, von der Europäischen Kommission gefördert, oder weitere, oft in Kooperation mit der WHO durchgeführte Projekte), doch folgt daraus, so scheint es, keine aktuelle Anpassung bzw. Ergänzung der Gesetzgebung. Für das Frühjahr 2007 war bspw. auch ein Bericht über die Umsetzung der RiLi 2002/30/EG über gemeinsame Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der EU angekündigt, über den bis heute noch keine Informationen vorliegen.

Ich habe mich folglich entschlossen, die Kommission über parlamentarische Anfragen aufzufordern, ihre Vorgehensweise in diesem Bereich zu erläutern.  

Derzeit bereite ich eine Anfrage konkret in Bezug auf die Ausweitung der Harmonisierung des Luftraums/ des SES-Pakets (und dadurch folgend eine effizientere, Umwelt und Anwohner weniger belastende Gestaltung von Flugrouten und Streckennetzen) vor. Zudem erwäge ich eine Anfrage, die sich nach dem Stand der Dinge in Bezug auf die Anerkennung und Bekämpfung von Gesundheitsschäden durch (Flug-)lärm sowie die allgemeine Auffassung der Kommission in Hinblick auf den Zusammenhang von Fluglärm und Gesundheitsschäden erkundigt.  

Zwar hat Kommission laut Geschäftsordnung bis zu 6 Wochen für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage Zeit (die Sachverhalte müssen oft zeitaufwendig geprüft und recherchiert werden), doch bieten diese Anfragen die Möglichkeit, umfassende Stellungnahmen der Kommission zu geplanten Gesetzes- und Forschungsvorhaben zu erhalten.  

Gern halte ich Sie über die weiteren Ergebnisse auf dem Laufenden, auch die Anfragen lasse ich Ihnen gern zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl-Heinz Florenz, MdEP

     
    Darüber hinaus haben wir uns am 23.11.2007 mit unserem Anliegen an Herrn Uwe Schummer – Mitglied des Deutschen Bundestages – gewandt:
     
Sehr geehrter Herr Schummer,

beiliegender Schriftverkehr beinhaltet unser Anliegen als Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm.

Da offensichtlich der Lärm durch die Umwegroute Modru 5T laut Gerichtsurteil noch nicht laut genug ist (kein Wunder, da Langzeitmessung), haben wir die andere Belastung, nämlich den unnötigen CO2 Ausstoß aufgegriffen.

Dem Schriftverkehr mit Herrn Karl-Heinz Florenz entnehmen Sie, dass die Umwegroute Modru 5T im Jahr 584 Tonnen CO2 unnötigerweise produziert! Herr Florenz hat das Thema aufgegriffen und meint jetzt, es läge nun in der Verantwortung Deutschlands, nämlich ihrer Flugsicherung.

Wir schreiben Sie jetzt an, weil Sie als zuständiger Bundestagsabgeordneter und Kenner der Sachlage das Thema aufgreifen könnten, zumal die Umweltbelastung z.Z. aktuell ist und über diese Schiene die Verantwortlichen erreicht werden können.

Wir als Bürgerverein bedanken uns für Ihre Bemühungen und warten hoffnungsvoll auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Aeuer, Vorstand Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.
     

    10.12.2007: Antwort von Herrn Schummer
     

Sehr geehrter Herr Aeuer,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 23. November 2007, Ihren Hinweis auf die große Menge unnötig ausgestoßenem Kohlendioxid der Flugzeuge, um dadurch eine Lärmreduzierung durch ein schnelleres Weiterfliegen in Richtung Belgien zu erreichen, finde ich gut.

Nach Erhalt Ihrer E-Mail habe ich mich an die Bundesregierung mit der Bitte gewandt, sich aufgrund des unnötigen Kohlendioxidausstoßes für einen geringeren Höhenwert bei der Überfluggrenze nach Belgien einzusetzen. Sobald ich Antwort erhalte, werde ich Sie hierüber umgehend informieren.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

Mit herzlichen Grüßen

Uwe Schummer, MdB

Anlage: Brief an die Bundesregierung

     
     
     

 


Brief von Uwe Schummer, Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung an die Bundesregierung

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merket MdB

Berlin, 10. Dezember 2007

Betreff: Ausstoß von Kohlendioxid durch Flugroute MODRU 5T

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, liebe Angela Merkel,

in meinem Heimatkreis Viersen werden von Flugzeugen auf der so genannten Flugroute MODRU 5T schätzungsweise 584 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr unnötig ausgestoßen. Modru ist eine Umwegroute über Osterath, Krefeld, Tönisvorst und Kempen, um beim Überflug der belgischen Grenze 6.000 Meter Höhe beim Weiterflug in den Süden zu erreichen. Würden die Flugzeuge direkt in Richtung Südwest fliegen, würde dieser Höhenwert knapp unterschritten werden. Dies lässt Belgien nicht zu und besteht.auf eine Überfluggrenze von 6.000 Metern. Dies liegt sicher auch an dem Militärflughafen Norvenich.

Für den ca. 60 km langen Umweg nördlich bis Kempen und wieder gen Süden, werden pro Flugzeug große Mengen Kohlendioxid unnötig produziert. Fachleute gehen davon aus, dass eine Maschine im Höhenflug, also nicht im verbrauchshöheren Steigflug, für 3.000 m eine Tonne Kohlendioxid ausstößt. Das sind bei 60 km Umwegroute 20 kg Kohlendioxid. Multipliziert man diesen Wert mit 80 Maschinen, die täglich über diese Flugroute diesen Umweg fliegen, sind das 1.600 kg und im Jahr 584.000 kg, also 584 Tonnen Kohlendioxid.

Die große Menge an unnötig ausgestoßenem Kohlendioxid könnte sofort eingespart werden, wenn ein Grenzüberflug in geringer Höhe möglich wäre. Es würde mich freuen, wenn Sie sich für einen geringeren Höhenwert bei der Überfluggrenze nach Belgien einsetzen würden.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie Glück und Gesundheit für das neue Jahr.

Mit herzlichen Grüßen

Uwe Schummer


   E-Mail des Vereinsvorstand an Herrn Uwe Schummer:

 

Sehr geehrter Herr Schummer,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 10. 12. und Ihr Engagement mit dem Schreiben an unsere Bundeskanzlerin.

Wir vom "Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm" haben uns sehr darüber gefreut und sind uns sicher, dass bei dem augenblicklich aktuellen Thema "CO2-Ausstoß-Reduzierung" es gelingen muss, die Umwegroute abzuschaffen.
    
                    Wenn nicht jetzt, wann dann??

In diesem Sinne, wünschen wir Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Übergang in ein erfolgreiches Jahr 2008.

Dietrich Aeuer und die Mitstreiter unseres Vereins

 


Erstes Ergebnis der Aktivitäten von Herrn Uwe Schummer meldete er uns am 14. Februar 2008:

Sehr geehrter Herr Auer,

wie vereinbart, habe ich aufgrund Ihrer Initiative zur Flugroute MODRU 5T eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Zwischenzeitlich habe ich Antwort erhalten. Wichtig ist in der beigefügten Antwort des Bundesministers für Verteidigung, Herr Dr. Franz Josef Jung, dass die frühere Aussage, wonach die Flughöhe über die belgische Grenze auch auf Rücksicht auf den Militärflughafen in Nörvenich erreicht werden muss, nicht mehr aktuell ist. Herr Jung schreibt klar: „Die Lage des Militärflugplatzes Nörvenich hat keinen Einfluss auf die Festsetzung der Mindesthöhe zum Grenzüberflug nach Belgien.“

Mein Abgeordnetenkollege Ulrich Kasparick vom Bundesverkehrsministerium stellt in Aussicht, dass durch Verhandlungen mit Frankreich, den Benelux-Staaten und der Schweiz. bei der grenzüberschreitenden Planung eine „Optimierung der Flugstrecken” erreicht werden soll. Die ausführlichen Antwortschreiben habe ich Ihnen zur weiteren Verwendung beigefügt.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer

Anlagen: Antworten aus dem Bundesministerium für Verteidigung und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung


 

Antwort aus dem

 

 

Bundesministerium der Verteidigung
Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister der Verteidigung Mitglied des Deutschen Bundestages

Berlin, 11. Januar 2008

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2007, in dem Sie die Problematik der Flugroute MODRU 5T ansprechen, danke ich Ihnen.

Bei der von Ihnen angesprochenen Flugroute handelt es sich um eine zivile Abflugroute vom Flugplatz Düsseldorf. Die Festlegung der Überflughöhe am Punkt MODRU wird durch die komplexe Luftraumstruktur in Belgien, den Niederlanden und Deutschland sowie durch die Zuständigkeiten der zivilen Flugsicherungszentralen beeinflusst. Auf nationaler Seite liegen die grenzüberschreitenden Übergabeverfahren wie auch die Anpassung der zivilen Flugrouten in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS).

Die Lage des Militärflugplatzes Nörvenich hat keinen Einfluss auf die Festsetzung der Mindesthöhe zum Grenzüberflug nach Belgien.

Somit liegt die Festsetzung des Höhenwerts für den Grenzüberflug nach Belgien nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich bitte Sie daher, Ihr Anliegen direkt an das BMVBS zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Josef Jung


Antwort aus dem

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ulrich Kasparick, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin, 8. Januar 2008

Betreff: Ausstoß von Kohlendioxid durch Flugroute MODRU 5T

Sehr geehrter Herr Kollege Schummer,

Herr Bundesminister Tiefensee dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 10.12.2007, das Sie zugleich an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gerichtet haben. Herr Bundesminister Tiefensee hat mich gebeten, Ihnen stellvertretend für die Bundesregierung zu antworten.

Ich stimme Ihnen zu, dass durch Änderungen der An- und Abflugverfahren sowie der Streckenführungen Flugwege verkürzt werden können und sich somit der Kohlendioxidausstoß verringern würde. Im Fall der Flugroute MODRU 5T scheiterte der Versuch der Optimierung bisher am „Nein” Belgiens.

Die EG-Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraumes (Single European Sky) sehen die Einrichtung von so genannten Functional Airspace Blocks (FAB) vor. Ein wesentliches Element der Schaffung eines FAB ist die grenzüberschreitende Planung und Optimierung der Flugstrecken.

Frankreich, die Benelux-Staaten, die Schweiz und Deutschland erwägen, einen gemeinsamen FAB einzurichten und damit einhergehend auch eine Verkürzung der Flugwege zu erzielen. Eine Gruppe mit hochrangigen Vertretern der 6 Staaten und der betroffenen Flugsicherungsorganisationen steuert derzeit ein entsprechendes Projekt, in dem die Voraussetzungen hierfür erarbeitet werden.

Im Hinblick auf die komplexe Aufgabenstellung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen muss, wird eine Lösung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kasparick


   16. April 2008: E-mail aus dem Büro von Karl-Heinz Florenz, MdEP:

 

Sehr geehrter Herr Aeuer,

Nach unserem E-Mail vom März, in dem wir Sie über unsere Aktivitäten hinsichtlich der Flugzeug-Umwegroute MODRU 5T informiert haben, möchte ich Sie gerne über den neuesten Stand der Dinge in Kenntnis setzen:

Herr Florenz hat noch eine zweite und auch eine dritte parlamentarische Anfrage an die Kommission gestellt.

Die zweite Anfrage betrifft den angekündigten Bericht der Kommission über die Umsetzung der RiLi 2002/30/EG über gemeinsame Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der EU. Hier möchte Herr Florenz gerne wissen, ob der Bericht bereits veröffentlicht wurde.

Dann stellte Herr Florenz eine dritte Anfrage zu Fluglärm und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit. In dieser Anfrage erwähnt er die zu diesem Zweck durchgeführten Studien "HYENA" und "RANCH" und bemerkt, dass es aber anscheinend bis zum jetzigen Augenblick noch keine Anpassung bzw. Ergänzung der Gesetzgebung gibt. Er möchte diesbezüglich wissen, wie die Kommission mit der Veröffentlichung der Studien zu verfahren gedenkt und wie sie die Ergebnisse zu bewerten gedenkt. Des Weiteren fragt er, welche Notwendigkeit für eine Anpassung die Kommission aufgrund der Ergebnisse sieht und als wie ernsthaft sie die Beeinträchtigung durch Fluglärm einstuft.

Wir hoffen, Ihnen damit einstweilen gedient zu haben. Falls wir diesbezüglich Neues erfahren, werden wir Sie natürlich sofort informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Katja Wölkart , Parlamentarische Mitarbeiterin (Büro Karl-Heinz Florenz MdEP)

 

 

 

 

 


Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des VLP Mönchengladbach

Unser Vorsitzender H.-J. Berndt hat sich seit der Auslegung des Antrages im Jahr 2004 intensiv um das Einspruchsverfahren gekümmert und die Stadt bei der Durchführung einer Einwohnerversammlung tatkräftig unterstützt. Bei dem Erörterungstermin in Mönchengladbach 2005 hat er mit vielen Wort- und Bildbeiträgen die Diskussion angeheizt.

Seit 2007 sind wir der Vereinigung von Bürgerinitiativen gegen den Ausbau des VLP Mönchengladbach »Airpeace e.V.« beigetreten, um deren jahrelange Vorarbeit - die auch im Interesse der Tönisvorster Bevölkerung arbeitet - mit zu unterstützen.

Am 21. Februare 2008 sind durch den Spruch der Bezirksregierung Düsseldorf die Ausbaupläne glücklicherweise abgelehnt worden. Den Flugplatzbetreibern bleibt jetzt nur noch die Klage vor den Verwaltungsgerichten, in die wir nicht eingreifen aber das Verfahren sorgfältig beobachten müssen.

Aus Anlass des bislang erfolgreichen Kampfes der Bürgerinitiativen hat »Airpeace« ein Dokumentation zusammengestellt, die nachfolgend wiedergegeben ist:

 

Vereinigte Bürgerinitiativen zum Schutz der Menschen
um den Verkehrslandeplatz Mönchengladbach

AIRPEACE e.V.

– Vorstand –

 

Kurzdokumentation des erfolgreichen Kampfes gegen den Ausbau des Verkehrslandeplatzes MG

Die Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH (FMG) ist Halterin und Betreiberin des Verkehrslandeplatzes (VLP) Mönchengladbach. Gesellschafter sind die Flughafen Düsseldorf GmbH (70,03%), die Niederrheinischen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe NVV AG (frühere Bezeichnung Stadtwerke Mönchengladbach) (29,964 %) und die Stadt Willich (0.006%). Zwischen der Flughafen Düsseldorf GmbH und der Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Mit Bescheid vom 19.04.1956 wurde der FMG die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Flugplatzes als Landeplatz für Motorflugzeuge bis zu einem Höchstabfluggewicht von 2.000 kg und für Segelflugzeuge erteilt. Die Genehmigung wurde später auf den Betrieb mit Drehflüglern bis 5.700 kg höchstzulässigem Fluggewicht und mit selbststartenden Motorseglern erweitert.

Mit Bescheid des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 24.10.1968 erhielt die Flughafengesellschaft gemäß §§ 6 Abs. 1 und 4 LuftVG, 52 LuftVZO die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Flugplatzes als Verkehrslandeplatz. Der Flugplatz wurde gewichtsunabhängig für Motorflugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und Segelflugzeuge zugelassen. Die Festlegung der Flugplatzanlage enthielt u.a. die Umgestaltung der Start- und Landebahn (Verschwenkung auf die derzeitige Bahnausrichtung und Festschreibung der heutigen Länge und Breite von 1.200 x 30 m) und die Ausweisung einer Start- und Landefläche (1.620 x 300 m). Gleichfalls formuliert die Genehmigung in der lediglich stichwortartigen Beschreibung der Flugplatzanlage zur Tragfähigkeit der Bahn einen Wert von LCN 25.

Am 30.09.1969 stellte der Regierungspräsident Düsseldorf gemäß § 8 Abs. 1 und den §§ 9, 10 und 17 LuftVG den Plan für den der Genehmigung vom 24.10.1968 entsprechenden Ausbau des VLP Mönchengladbach fest.

Mit Bescheid vom 02.04.1970 wurde die Genehmigung vom 24.10.1968 an das Ergebnis der Planfeststellung angepasst.

Im Februar 1995 zeigte mir die FMG an, verschiedene Maßnahmen durchführen zu wollen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Sanierung der S/L-Bahn in voller Länge und Breite durch Ruffräsen und Aufbringen einer neuen bituminösen Deckschicht (im Rahmen der späteren Ausführung wurden dort auch Kabelleerrohre eingebracht);
  • Befestigung der Sicherheitsflächen vor den Bahnköpfen mit einer Größe von jeweils 120 x 30 m mit bituminösem Material und Anbringung der Befeuerung
  • ab 30 m jenseits der Schwellen in Überflurbauweise;
  • weitere Maßnahmen wie die Erneuerung der vorhandenen Befeuerung und die Erneuerung der Drainage mit anschließender Befestigung der seitlichen Bahnschultern(Schotter/Grasdeckschicht).

Mit inzwischen bestandskräftigem Bescheid vom 03.04.1995, der am 06.04.1995 für sofort vollziehbar erklärt wurde, stellte ich fest, dass es für die Durchführung der angezeigten Maßnahmen der Durchführung eines Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder Genehmigungsänderungsverfahrens nicht bedarf, weil es sich - soweit anlagebezogen - um unwesentliche Änderungen im Sinne der §§ 6 bzw. 8 Abs. 3 LuftVG handele. Ebenfalls am 03.04.1995 lehnte ich Anträge der Stadt Korschenbroich auf Durchführung eines der zuvor genannten Verwaltungsverfahren und ihre Beteiligung daran ab. Den von der Stadt gegen den Sofortvollzug gerichteten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung lehnte das Oberverwaltungsgericht Münster am 01.06.1995 ab. Die Klagen der Stadt und eines Anwohners wurden vom selben Gericht am 26.08.1999 abgewiesen; die in einem Fall gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.05.2000 zurückgewiesen.

Mit inzwischen bestandskräftigem Bescheid vom 07.07.1995 erfolgte im Wege einer Änderungsgenehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung eine Neufassung der Ziff. IV 2 der Genehmigung vom 24.10.1968, durch die nunmehr auch die Durchführung von Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln am Tage ermöglicht wurde. Mehrere Anträge von Widerspruchsführern auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche wurden vom Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 1995 abgelehnt. Drei Klagen gegen den Bescheid wurden am 26.08.1999 durch dasselbe Gericht eingestellt bzw. abgewiesen; die in einem Fall gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde vom Bundesver­waltungsgericht mit Beschluss vom 29.05.2000 zurückgewiesen.

Zum 28.03.1996 wurde daraufhin am VLP Mönchengladbach nach Einrichtung einer Flugverkehrskontrollzone der Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln - insbesondere der linienmäßige Regionalluftverkehr - aufgenommen. Dadurch war der VLP Mönchengladbach in der Lage, nach dem Flughafenbrand in Düsseldorf am 11.04.1996 einen Teil der dortigen Flugbewegungen im Regionalluftverkehr vorübergehend aufzunehmen, sodass für einige Wochen eine Flugbetriebsfrequenz im Regionalluftverkehr zu verzeichnen war, die in etwa den Flugbewegungszahlen entsprach, die in der o.g. Genehmigung vom 07.07.1995 der dortigen Abwägungsentscheidung als Prognoseflugbetrieb zu Grunde gelegt worden waren. Der Instrumentenflugbetrieb wurde zunächst im sog. Nichtpräzisionsanflugverfahren aufgenommen; inzwischen steht für beide Betriebsrichtungen ein ILS Cat. 1 zur Verfügung.

Mit Schreiben vom 30.04.1997 beantragte die FMG, die in Ziff. 1 3 d der Genehmigung vom 24.10.1968 enthaltene Beschreibung „Tragfähigkeit: LCN 25„ durch die Beschreibung „Tragfähigkeit: PCN 30” zu ersetzen, und insoweit gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO die sofortige Vollziehung anzuordnen. Mit Schreiben vom 26.10.1999 wurde ergänzend beantragt, die 1995 befestigten Sicherheitsflächen von jeweils 120 x 30 m Ausdehnung als Stopways (Stoppbahnen) auszuweisen; beigefügt war eine Bauanzeige gemäß § 45 LuftVZO für die entsprechend erforderliche Umrüstung der dort befindlichen Teile der Anflugbefeuerung von Über-in Unterflurbauweise.

Die damals beantragten Änderungen, bzw. die auch heute noch aktuellen Daten zur S/L-Bahn stellen sich wie folgt dar:

(zitierte Vorschriftenfundstellen jeweils 1.DV0 zur LuftBO, dort auch Begriffsdefinitionen; beantragte Änderungen sind schattiert dargestellt):

Mit Bescheid vom 30.06.2000 wurde die Festlegung „Tragfähigkeit: LCN 25” durch „Tragfähigkeit: PCN 30” ersetzt. Zudem wurde festgestellt, dass die sich an die 1.200 m lange Start- und Landebahn an beiden Enden anschließenden befestigten Sicherheitsflächen von jeweils 120 x 30 m Ausdehnung als Stoppbahnen („Stopways") vorhanden und verwendbar sind (§ 35 Abs. 2 der 1. DVO LuftBO) und als Stoppbahnen angelegt und betrieben und die auf ihnen befindlichen Teile der Befeuerungsanlage entsprechend der Bauanzeige vom 26.10.1999 unterflur verlegt werden dürfen, ohne dass es für diese Maßnahmen der Durchführung eines Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder Genehmigungsänderungsverfahrens bedarf, weil es sich um Änderungen von unwesentlicher Bedeutung im Rechtssinne handelt und Gründe, die dennoch für die Durchführung eines dieser Verfahren sprechen könnten, nicht ersichtlich sind (§§ 8 Abs. 3 bzw. 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG).

Die Städte Korschenbroich und Willich sowie einige Privatpersonen haben diese Entscheidungen rechtlich angefochten. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster hat in 3 Eilverfahren mit Beschluss vom 28.06.2001 entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der zugrundeliegenden Widersprüche der Antragsteller gegen meinen Genehmigungsbescheid vom 30.06.2000 wiederhergestellt wird, soweit der Genehmigungsbescheid unter A.1.2 Feststellungen zu Stoppbahnen enthält.

Begriff

Erläuterung

Fundstelle

Werte

Beantr.-
Änderung

Bezeichnung

Start-/Landerichtung

Planfeststellungs­beschluss 1969

13/31 (129/309)

./.

Maße

Länge/Breite der S/L-

wie vor

1.200 x 30 m

J.

Tragfähigkeit

 

wie vor

LCN 25

PCN 30

TORA

verfügbare Startrollstrecke

§ 35 I

1.200 m

J.

Clearway

Freifläche hinter

§ 35 III

210 m, davon
120 m versiegelt

./.

TODA

verfügbare Start­strecke

§ 35 III

1.410 m

./.

SWY

Stopway/Stoppbahn

§ 35 II

J.

120 m

ASDA

verfügbare Start­abbruchstrecke

§ 35 II

1.200 m

1.320 m

LDA

verfügbare
Landestrecke

§ 35 IV

1.200 m

J.

Strip

Streifen, d.h.
Freifläche

ICAO, Annex 14, Kap. 3 Ziff. 3.5

1.620 x 150 m

./.

Daraufhin hat die FMG mit Schreiben vom 14.06.2002 ihren Antrag auf Umwandlung der Sicherheitsflächen in Stopways zurückgenommen. Die Widerspruchsverfahren hinsichtlich der Umwandlung der Sicherheitsflächen in sog. Stopways waren demzufolge einzustellen, da sich diesbezüglich sowohl mein Bescheid als auch diese Verfahren aufgrund der Zurücknahme des Antrags erledigt haben.

Das OVG NRW kritisiert in seinem o.a. Beschluss die Grundlagen des von Dr. Wölk erstellten Lärmgutachtens. Die in der „Prognose 1995” enthaltene Lärmbelastung durch Flugbewegungen sei tatsächlich noch nicht erreicht worden. Zudem sei nicht absehbar, wann die tatsächlichen Flugbewegungen die in der „Prognose 1995” eingestellten Werte erreichen würden. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die dort genannten Werte aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht erreicht werden könnten. Insofern könnten die damals ermittelten Flugbewegungswerte nunmehr keiner zukunftsgerichteten Prognose zugrunde gelegt werden. Dies würde nämlich dazu führen, dass ein noch nicht ausgeschöpftes „Lärmkontingent” für den Flughafen als Basis einer neuen Prognose zugrunde gelegt werde und die prognostizierten Werte mit dem noch nicht ausgeschöpften „Lärmkontingent” verglichen würden. Dieser Vergleich sei nicht sachgemäß, da es ein solches „Lärmkontingent” nicht gebe. Wenn sich eine frühere Prognose im nachhinein als falsch herausstelle, müsse ein neues Gutachten aufgrund der geänderten Sachlage erstellt werden und der entstehende, prognostizierte Lärm mit dem tatsächlichen Ist-Lärm verglichen werden. Ein fiktiver Vergleich zwischen dem scheinbar maximal verfügbaren, weil genehmigten Kontingent, und dem prognostizierten Lärm sei unzulässig. Vielmehr müsse die Abwägungsentscheidung hinsichtlich der Betroffenheit der Bürger und Gemeinden durch Fluglärm auf einem Vergleich zwischen dem Ist-Zustand und dem prognostizierten Zustand beruhen.

Im Hinblick auf diese Entscheidung wurde der FMG aufgegeben, zur Überprüfung der Entscheidung hinsichtlich der Erhöhung der Tragfähigkeit ein den genannten Anforderungen entsprechendes Lärmgutachten nachzureichen. Dies ist mittlerweile erfolgt.

Während des Erörterungstermins innerhalb des diesem Beschluss vorgegangenen Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flugplatzes Mönchengladbach vom 30.05.2005 bis zum 01.07.2005 wurde auch das Thema „ Widerspruchsverfahren Tragfähigkeit” angesprochen. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach dem Grundsatz der überholenden Kausalität der Gegenstand des anhängigen Planfeststellungsverfahrens deutlich weitergefasst ist als der ältere Gegenstand „Tragfähigkeit”. Deshalb mache es Sinn, den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens abzuwarten. Eventuell könnte der ältere Antrag sich erledigt haben.

Im Dezember 1999 wurde die Bedeutung des Verkehrslandeplatzes MG Im Luftverkehrskonzept 2010 heruntergestuft.

Am 07.11.2003 stellte die Flughafengesellschaft Mönchengladbach ihren Antrag auf den Neubau eines Großflughafens mit einer Start- und Landebahnlänge von 2.320 m.

Ab 22.03.2004 wurden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt.

Die Einwendungsfrist endete am 12.07.2004.

Vom 30.05. bis 01.07.2005 fand der Erörterungstermin im Borussenstadion statt.

16 Tage kämpfte AIRPEACE mit Rechtsanwalt Sommer und den Vertretern der Städte und Kreise, sowie des BUND unermüdlich von morgens bis abends um die besseren, schlagkräftigen Argumente. Ergebnis: erfolgreich!

Am 24.08.2005 formuliert die Bezirksregierung große Zweifel an dem absehbaren Bedarf für den Flugplatz.

Am 29.09.2005 lehnt der Regionalrat in einer spektakulären Sitzung die Änderung des GEP- Gebietsentwicklungsplans ab.

Erst am 21.09.2006 antwortet die Flughafengesellschaft Düsseldorf: Ausbau von MGL ist im Wirtschaftsplan des Hauptgesellschafters nicht vorgesehen.

07.09.2007: Die Bezirksregierung schickt ihren Entwurf des Ablehnungsbescheides nach MG.

11.09.2007: Der Geschäftsführer von MGL, Herr Peters, stellt einen Änderungsantrag mit einer Start- und Landebahnlänge von 1.850 m und nimmt dadurch faktisch den Altantrag vom 07.11.2003 über 2.320 m zurück.

Am 23.10.2007 nimmt der neue Geschäftsführer, Herr Kames, den Änderungsantrag von Herrn Peters wieder zurück.

Am 02.11.2007 legt MGL gegen alle Entscheidungen der Bezirksregierung Widerspruch ein, die am 21.12.2007 schriftlich begründet werden

Am 21.02.2008 werden alle Widersprüche durch die Bezirksregierung zurückgewiesen. Die Bezirksregierung schließt die Akten. Das Ausbauverfahren ist damit formell abgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens betrugen 350.000 €.

 

Verantwortlich für den Inhalt: Doris und Martin Rothe

Korschenbroich, den 3. März 2008


An die WZ-Redaktion von uns eingereichten Leserbriefe zu aktuellen WZ-Berichten



WZ- Lokalteil Willich/Tönisvorst vom 19. Oktober 2007:
Abgedruckt unter WZ-Leserforum mit der Überschrift

„Die Märchentanten wollen noch einmal von vorn beginnen“

Betr.: WZ-Berichterstattung vom 9., 10. und 11. Oktober 2007 über Pläne, wieder den vollständigen Ausbau des Flughafens Mönchengladbach zu beantragen

Soll das Hütchen-Spiel um den Flughafenbau noch einmal von vorne beginnen und nach weiteren drei Jahren wieder in Erörterungsterminen ohne Ergebnis enden? Nicht nur den Politkern in Willich und anderswo platzt der Kragen. Auch bei den Bürgerinitiativen ist das Maß voll. Das bisherige Hick-Hack hat alleine den Sprechern der betroffenen Bürger tausende Stunden ihrer Freizeit und tausende Euro private Geldmittel gekostet, während die so genannten Flughafenmanager in ihren Büros sitzen und – jede Minute gut von der Allgemeinheit bezahlt – sich schon wieder neue Tricks ausdenken, das Verfahren in die Länge zu ziehen, um nicht für die Millionenverluste verantwortlich gemacht zu werden.
Dabei werden sie von „Märchentanten“ unterstützt, die im Förderverein des Flughafens, in der Mönchengladbacher Stadtverwaltung und in der IHK mittlerer Niederrhein sitzen und gebetsmühlenartig die Forderung nach einem Flughafenausbau wiederholen, indem der Bevölkerung

- das Märchen von einer Jobmaschine aufgetischt wird, ohne nachzudenken, dass Ticketpreise, die gegen Null gehen, auf Dauer nur durch einen weitgehend automatisierten Flugbetrieb verwirklicht werden können;

- das Märchen von einem Passagierpotential von 7,8 Mio. Personen erzählt wird, obwohl diese Menschen längst unter den anderen NRW-Flughäfen aufgeteilt sind und

- das Märchen von jährlichen 45.000 Flugbewegungen vorgegaukelt wird, ohne zu sagen, dass sich diese zu 99 % aus nervenden Schulungs- und wenigen Geschäftsflügen zusammensetzen.

Die Flughafenbefürworter handeln in meinen Augen menschenverachtend, weil sie bislang mit keiner Silbe auf die Sorgen der Bevölkerung um einen durch Fluglärm und Schadstoffe bedrohten Lebensraum eingegangen sind. Warum auch? Ihr Flughafen tangiert nur leicht den äußersten Zipfel des Mönchengladbacher Stadtgebietes, wo sie zu Hause sind.

Warum hat man in diesen Kreisen – da nun wieder der Plan eines vollständig neuen Flughafens auf dem Tisch liegt – nicht in Erwägung gezogen, diesen auf der brach liegenden Trasse der geplanten und von der Bevölkerung verdammten A44 – z.B. im Bereich von Schloss Rheydt – anzulegen? Die gleichen Randbedingungen will man doch auch der Bevölkerung um Schloss Neersen zumuten ...

Hans-Joachim Berndt, Vorst
Vorsitzender „Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm“


Betr.: Westdeutsche Zeitung vom 30. Juli 2007
Lokalteil Willich/Tönisvorst
Stadtgeflüster:
"Die weite Anreise zum Fest"
Abgedruckt mit Archiv-Foto von Berndt, Bildunterschrift „Hans-Joachim Berndt kritisiert die Flugreise zweier Party-Teilnehmer“ und hinzugefügter Überschrift
„Mit der Bahn wär’s auch gegangen“
Ist die Anreise zur Geburtstagsfeier von Ratsherrn Giesen mit dem Flugzeug als »Huldigungstour« zu bezeichnen? Hunderttausende, die unter der Flugroute wohnen, sind von umweltbelastenden Kurzstreckenflügen weniger begeistert! Die Strecke Stuttgart - Düsseldorf kann auch mit der Bahn innerhalb von 2 3/4 Stunden für 40,50 Euro (Frühbucher, mit Platzreservierung) zurückgelegt werden. Von Reutlingen nach Krefeld-Forsthaus zum gleichen Preis dauert es etwas länger.

Hans-Joachim Berndt, Vorsitzender »Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.«


WZ vom 6. Juli 2007: Leserbrief zum WZ-Bericht vom 3. Juli 2007: „Boeings über
Neersen?“, abgedruckt mit der Überschrift

Wo bleibt der Protest aus Tönisvorst?

Die Anrainer des VLP Mönchengladbach können beruhigt sein. Politiker unterschiedlichen Couleurs und Fluglärmgegner aus dem Umfeld des Flughafens haben umgehend Protest gegen die neuen irrsinnigen Startbahnverlängerungs-Pläne der Flughafenbetreiber eingelegt, die auch von den in die Zukunft schauenden Fluggesellschaften als unzureichend abgelehnt werden. Warum erhebt man in den Kreisen der Tönisvorster Politik und Stadtverwaltung keinen Einwand gegen den neuen Schachzug der Mönchengladbacher, zumal auch die Tönisvorster Bevölkerung von einer etwaigen Ausweitung des Flugverkehrs in Mönchengladbach stärker als bisher betroffen sein wird?

Bei dem vierwöchigen Erörterungstermin im Mai/Juni 2005 musste die Deutsche Flugsicherung auf mein ständiges Nachkarten eingestehen, dass bei Westwind größere Jets - als die zur Zeit in MG startenden Maschinen - auf dem Weg in den Süden nicht direkt über Süchteln abdrehen oder geradeaus in den holländischen Luftraum eintauchen können. Vielmehr müssen diese den Weg über Tönisvorst einschlagen und - wie die in Düsseldorf startenden und über die neue Flugroute Modru5T fliegenden Maschinen – den weiten Bogen um Kempen beschreiben, um das Funkfeuer Heinsberg in der von Belgien vorgeschriebenen Höhe zu erreichen.

Wenn jetzt schon die kleine JU 52 mit ihren 17 Sitzplätzen die Vorster Bürger nervt, welche Auswirkungen wird erst der zukünftige Flugverkehr in vergleichbarer Höhe haben, wenn die für 2010/2015 prognostizierten 1 bis 2 Millionen Fluggäste in die Luft gehen? Werden eigentlich Bauwillige in Tönisvorst – z.B. Interessenten für das Neubaugebiet
Försterhof – davor gewarnt, dass bei einem etwaigen Flughafenausbau beträchtlicher
Fluglärm auf sie zukommt? Oder ist etwa das Jobmaschinen-Gefasel von Flughafenbetreibern der Grund für Ihr Schweigen? - Rechnen Sie dagegen, wie viele Bürger und vom Standort unabhängige Firmen mit ihren Belegschaften die Region verlassen könnten und wie hoch die Wertminderung der frei werdenden Immobilen bzw. die Einbußen des Bauhandwerks sein werden. Schließlich: Wie viel Kaufkraft wird aus der Region abgeschöpft, wenn subventionierte Billigflieger zum Shopping ins nahe Ausland einladen?

Der Einspruch der 20.000 Bürger aus dem Umfeld des VLP MG vor drei Jahren galt dem Neubau des Flughafens. Gegen den jetzigen abgespeckten Plan muss erneut widersprochen werden! Handeln Sie!

Hans-Joachim Berndt, Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.


An die WZ-Leserbrief-Redaktion – Zentralredaktion
In WZ (Düsseldorfer Ausgabe) am 12. März 2007 veröffentlicht

Betr.: WZ Nr. 54 vom 5. März 2007 „Bayern statt Bahamas“

Als aktives Mitglied einer Bürgerinitiative gegen Fluglärm müsste ich hocherfreut über Ihre Titelschlagzeile sein. Dem ist aber nicht so! Der Rundumschlag der Umwelt-Forscher und -Aktivisten sowie von Politikern gegen nahezu alles was fliegt ist utopisch! Um den Schadstoffausstoß und den Fluglärm über unserer Region und weltweit einzudämmen und zurückzudrängen, propagieren wir verschiedene Maßnahmen:

- Abschaffung der irrsinnigen, Treibstoff fressenden Umwegroute von Modru 5T um Kempen in den Süden; hinweg über die Köpfe von 200.000 Menschen.

- Auslastung der Linienmaschinen durch mehr Last Minute Angebote. Großraumflugzeuge sind kurzfristig noch schwerer voll zu kriegen.

- Fairer Wettbewerb zwischen dem Straßen-, Schienen und Luftverkehr, das heißt gleiche Besteuerung des Treibstoffes auf Basis des CO2-Ausstoßes. Ein Energiehandel führt nur zu einer Verlagerung der Verantwortung nicht aber zu einer Verminderung der Umweltbelastung.

- Keine Subventionen für Billigfluggesellschaften. Eine angemessene Treibstoffsteuer wird sie zur Aufgabe zwingen, wenn diese nicht die Möglichkeit haben im „billigen“ Ausland zu tanken. Die Besteuerung des im Tank „importierten“ Kerosins wäre eine
Antwort darauf.

- Einschränkung von Kurzstreckenflügen mit einem definierten Radius von z.B. 500 bis 800 km. Gerade Starts und Landungen belasten aufgrund der erhöhten Emissionen besonders die Flughafenanrainer.

Diese Schritte sollten zunächst unternommen werden, um endlich die drohende Klimakatastrophe abzumildern. - Darüber hinaus hat mein Verein auf die Reduzierung von Flügen für Urlauber und Geschäftsleute zu weiter weg liegenden Zielen verzichtet, wenn die Strecken mit modernem Fluggerät benutzt werden. Das „Wuppertal Institut“ hat errechnet, dass der geringste CO2-Ausstoß beim Geradeausflug gegeben ist, das heißt, je länger diese Strecken sind, umso vorteilhafter ist ein (ausgelastetes) Flugzeug gegenüber dem Auto. Deshalb finde ich den von Ihnen formulierten Aufruf „auf Flugreisen ins Ausland zugunsten eines Urlaubs in den heimatlichen Gefilden zu verzichten“ verheerend für diejenigen Nationen, die gerade auf dem Weg sind Anschluss zu den Industrieländern zu finden. Wie soll auch sonst der riesige Außenhandelsüberschuss der Bundesrepublik Deutschland ausgeglichen werden? Angesichts des Klimawandels müsste folgerichtig auch der Luftfrachtverkehr drastisch reduziert werden. Dann wiederum wären durch den zunehmenden Container-Schiffsverkehr - aufgrund steigender Kollisionsgefahr - unsere Weltmeere stärker bedroht. Wo bleiben die Klimaforscher mit einem Gesamtkonzept, das weltweit schnellstens in die Praxis umgesetzt werden kann?

Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Berndt
Bachstr. 31, 47918 Tönisvorst


Betr. WZ/Niederrhein-Zeitung vom 19.02.2007: „Standortfaktor Flughafen“

An die Leserbrief-Redaktion

Es schreit zum Himmel!

Es schreit zum Himmel! Nimmt die gebetsmühlenartig sich wiederholende Forderung nach einem Ausbau des VLP Mönchengladbach kein Ende? Haben die Herren Hunold und Blume nicht das 2000-Seiten-Protokoll vom Erörterungstermin in Mönchengladbach gelesen? Warum ist hinsichtlich der weit überwiegenden Gegenargumente die Bezirksregierung Düsseldorf nach fast 20 Monaten nicht in der Lage, daraus einen Abschlussbericht anzufertigen? Warum versucht man den demokratisch herbeigeführten Beschluss des Regionalrates zu kippen, der sich gegen eine Änderung des GEP und damit gegen den Flughafenausbau aussprach?

Menschenverachtend, dass bei Fragen des Luftverkehrs immer nur wirtschaftliche Vorteile herangezogen werden. Für Geschäfts- und Ferienflüge reichen die vorhandenen Kapazitäten dicke aus! Wo bleibt ein fairer wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen Schienen-, Straßen- und Luftverkehr? Weg mit allen Subventionen! Schon die Einführung einer geringfügigen Steuer auf das Flugbenzin würde die Billigflieger, die für den überproportionalen Anstieg des Luftverkehrs verantwortlich sind, ins Trudeln bringen. Jobmaschine Flughafen? Werden auf die Dauer das Bauhandwerk und die Landwirtschaft nicht den Kürzeren ziehen und die Immobilienpreise im Einzugsbereich eines „Flughafens“ MG ins bodenlose fallen? Wird durch Shopping-Flüge nach Mailand, London usw. nicht die Kaufkraft in der Region abgeschöpft?

Diese Fragen hätte ich gerne an die Teilnehmer des Wirtschaftsforums gestellt. Herrn Hunold wäre sicher sein Humor vergangen.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Berndt
Bachstr. 31, 47918 Tönisvorst


Auch nachfolgender Schriftverkehr geht auch andere etwas an:

Eingang: Freitag, 3. August 2007
Betrifft: Fuglärm über Krefeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit etwa Anfang Juni 2007 habe ich den Eindruck, dass sich die Flugbewegungen über Krefeld – speziell bei mir in Oppum – in etwa verdreifacht haben. Ca. alle 5 Minuten kreuzt ein Flugzeug den Himmel aus Richtung Südost in Richtung Westen (vermutlich die Modru 5T-Linie). Die Lärmbelästigung hat enorm zugenommen und hält den ganzen Tag an, während früher nur am Morgen Fluglärm auftrat. In den Nachmittagstunden
beobachte ich aber immer mehr Flugzeuge, die unmittelbar über Oppum fliegen, aus Osten kommend und in Richtung Süden fliegen. Ferner fliegen auch Flugzeuge parallel zur Autobahn A 57 in Richtung Norden. Ich habe ferner festgestellt, dass vereinzelt Flugzeuge schon um 5.15 bis 5.30 Uhr früh am Morgen mit gedrosselten Triebwerken die Modru-Linie fliegen. Sind die o.g. Flugrouten ebenfalls erlaubt? Besteht überhaupt noch die Möglichkeit dagegen vorgehen zu Können? Über eine Antwort würde ich mich freuen

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Heiting

Antwort:

Sehr geehrter Herr Heiting,

Ihre Nachfrage zum Fluglärm über Krefeld möchte ich wie folgt beantworten:

1. Wir haben Urlaubszeit, und da stellt man in der Tat fest, dass die Anzahl der Überflüge sich fast verdoppeln.

2. Wichtig ist bei der Einschätzung der Flugrouten zu wissen, ob Ost- oder Westwind ist. Bei Ostwind werden Sie die landenden Maschinen auf ihrer Landeschleife in West- dann Ost-Richtung beobachten. Außerdem werden Sie in Oppum auch noch von der LIMA-Route tangiert.

3. Bei dem hohen Verkehrsaufkommen in den Urlaubsmonaten gibt es häufig von der Flugsicherung keine direkte Landeerlaubnis, so dass die Maschinen noch Warteschleifen drehen müssen. Auch das führt natürlich zur zusätzlichen Lärmbelästigung. Die von Ihnen beobachteten Flugbewegungen um 5.30 Uhr, sind meistens Transportmaschinen, die vom Kölner Flughafen uns überfliegen.

4. Wie Sie bereits vermuteten, können wir gegen den Lärmwert laut Gerichtsurteil nicht mehr vorgehen. Anders sieht es bei der jetzt populären CO2-Belastung aus, die unnötigerweise durch die Umwegroute MODRU erzeugt wird. Das sind immerhin für die 60 km Umweg 584 Tonnen CO2 im Jahr. Hier haben wir bereits das Umweltparlament in Brüssel kontaktiert und von dort eine sehr hoffnungsvolle Antwort von dem Vorsitzenden Herrn Florenz bekommen. Sollten wir hier Fortschritte verzeichnen, so können Sie diese auf unserer Homepage nachlesen.

Vielen Dank für Ihr Interesse und mit freundlichen Grüßen

Dietrich Aeuer
Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm


 

Das Protokoll zur

Mitgliederversammlung 2007

am 29. März 2007

ist am Ende dieser Seite abzurufen


 

Aktuelles zum Flughafen Düsseldorf:

Der Fluglärm wird weiter zunehmen!

Das OVG Münster hat die Klage gegen
die Betriebsgenehmigung des Landes
NRW für eine Erhöhung der zulässigen
Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf
- ohne Möglichkeit einer Revision -
zurückgewiesen.

Lesen Sie die Urteilsbegründung hier !


Aktuelles zum VLP Mönchengladbach:

Was dem einen sin Uhl,
ist dem anderen sin Nachtigall !

Einerseits bedeutet das Urteil aus
Münster mehr Fluglärm und
Schadstoffe für die Anrainer des
Flughafens Düsseldorf und wird
somit auch Auswirkungen auf die
Lebensqualität der Bewohner von
St. Tönis haben .................................
                    ................... andererseits
macht das vom OVG zugesprochene
Kapazitätspolster den Ausbau des
VLP Mönchengladbach zum Aus-
weichflughafen für Düsseldorf nicht
mehr erforderlich! Die Vorster können
sich freuen: Das Auftauchen von Ver-
kehrsflugzeugen in der Höhe der ner-
venden Ju 52 ist in weite Ferne gerückt!

Aus für den VLP Mönchengladbach.
Ein Gewerbegebiet an dieser Stelle
würde Nutzen für alle bringen.

PRESSEBERICHTE:

WZ vom 25. Mai 2007 So gut wie sicher: Aus für Flugplatz
RP-O vom 24. Mai 2007 Minister Wittke ist gegen den Flughafenausbau
NGZ vom 24. Mai 2007 Fluglärmgegner wittern Erfolg
   
   

 


 

Und was ist mit Modru 5T ?
 

7. April 2006:
Klagen gegen die Einrichtung
der Flugroute Modru 5T vom

OVG Münster

abgewiesen und Revision
nicht zugelassen! Das

BVerG

weist die Klage gegen
die Nichtzulassung
einer Revision zurück!

Lesen Sie die

Begründung


Dazu die Presse:

22.12.2005   Willich: Landtags-Grüne fordern Willich zur Klage auf.   WZ pdf (noch nicht editiert)

22.12.2005   Willich: Klage gegen Flughafen.   RP pdf (noch nicht editiert)

25.11.2005   Krefeld: Bürgerinitiativen nehmen Stellung zu Eckwerterhöhung.   WZ pdf (editiert)

24.11.2005   Willich: CDU will mehr Flüge akzeptieren.   WZ pdf (editiert)

23.11.2005   Willich: Unterschiedliche Meinung bei CDU zur Klage.   WZ pdf (editiert)

19.11.2005   Niederrhein: Bürgermeister der Region bei Wittke.   WZ pdf (editiert)

09.11.2005   Düsseldorf: Mehr Starts und mehr Fluglärm.   WZ pdf (editiert)

09.11.2005   Düsseldorf: 4000 Flüge extra für den Flughafen.   WZ pdf (editiert)

09.11.2005   Düsseldorf: Wittke genehmigt mehr Flüge für Düsseldorf.   RP pdf (editiert)

09.11.2005   Kommentar: Salomonische Entscheidung.   WZ pdf (editiert)

09.11.2005   Land NRW: Verkehrsministerium genehmigt mehr Flüge für Düsseldorf.   NRW pdf (editiert)

01.10.2005   Tönisvorst: Leserbrief zum Urteil.   TöVo-News pdf (editiert)

06.09.2005   Tönisvorst: Leserbrief zum Urteil.   WZ pdf (editiert)

04.09.2005   Krefeld: Klage gegen Route.   ET KR pdf     folgt

03.09.2005   Tönisvorst: Weiter Kampf gegen Fluglärtm.   WZ pdf   folgt

01.09.2005   Krefeld kämpft weiter gegen Flugroute Modru.   RP pdf   folgt

01.08.2005   Tönisvorst: Klage abgewiesen - Modru kommt.   Niederrhein im Blick Nr. 8/2005   folgt

22.07.2005   Willich/Tönisvorst: Nach dem Urteil. *)   WZ pdf

20.07.2005   Willich/Tönisvorst: Modru: Gericht schmettert alle Klagen ab.   WZ pdf

20.07.2005   Willich/Tönisvorst: Modru 5T: Klage abgelehnt.   RP pdf

20.07.2005   Düsseldorf: OVG weist Klagen gegen die "Flugroute Modru" ab.   RP pdf

20.07.2005   Krefeld: Gericht billigt Flugroute.   RP pdf

 

*) Hier der Offene Brief von Herrn Norbert Massing im Original


Das OVG Münster hat keine Revision zugelassen!

Sind damit alle weiteren Möglichkeiten
- die Flugroute MODRU 5T zu verhindern -
erschöpft?

Nein!

 

Der Bürgerverein
»Bürger gegen Fluglärm«
Meerbusch
hatte

am 24. August 2005 um 20 Uhr
in die Realschule Osterath zu einer

Informationsveranstaltung

eingeladen,
bei der RA Karsten Sommer das Urteil
erläuterte, Schwachstellen aufwies,
und Wege zu einer Revision aufzeigte,
die das OVG Münster nicht erlaubt.

Mehr Einzelheiten dazu aus der Einladung zur Veranstaltung

HIER

 

                            
G. Regniet    RA K. Sommer   Chr. Lange

Auch vier Mitglieder unseres Vereins
waren der Einladung gefolgt.

Denn ...

Wir müssen den am stärksten Betroffenen
helfen, dann helfen wir auch uns!

Ein Bericht von dieser Veranstaltung folgt in
Kürze oder gehen Sie direkt zur Homepage von

www.buergergegenfluglaerm.de

 


Wer keine Lust zum Lesen hat, kann ja mal hören:

(Achtung! 30 MB - nur mit ISDN/DSL in 5 min ladbar!)

Radio-Interview mit Lange/Reh

 


      Aktuelles Thema »Schwarze Listen«:
   Geht von Billigfliegern eine erhöhte Unfallgefahr aus?

   Bei vielen Veranstaltungen gegen die Einrichtung von Flugrouten über
   
dicht besiedelten Wohngebieten wurde wiederholt auf die Auswirkungen
   
von Flugzeugunglücken auf die Wohnstätten hingewiesen. Bei der Kollision
    von zwei Flugzeugen in Süddeutschland am 1. Juli 2002 waren die Trümmer
    im Umkreis von 30 km verstreut! Das erhöhte Verkehrsaufkommen in der
    Luft - vor allem von Billigfliegern, die zwecks Kostendeckung versuchen,
    täglich so viel Umläufe wie möglich durchzuführen - bringt zwangsläufig
    ein erhöhtes UInfallrisiko mit sich, wie die Flugzeugunglücke der letzten
    Wochen verdeutlichen.

    Nun wird dieses Thema auch von den Verantwortlichen für den Luftverkehr
    aufgegriffen:

   17.11.2005  Aus für Schrottflieger.   WZ pdf

   17.11.2005  Kommentar: Mehr Sicherheit in der Luft.   WZ pdf

     30.08.2005  Frankreich veröffentlicht »Schwarze Liste« von Fluggesellschaften.   MZ pdf

   22.08.2005  Pilotenvereinigung geißelt Billigflieger-System.   SP pdf

   22.08.2005  Th. v. Sturm: Preiswahn auf Kosten der Sicherheit.   HB pdf

   Bezeichnend ist auch die Diskussion des Themas »Flugzeug-Wartung« unter Insidern!

   08.08. bis 25.08.2005 Forum: Wartung bei Low Cost Airlines  Airlinersde pdf

     

Stand: 6. Dezember 2005      Aktuelles zu VLP Mönchengladbach        

Die Erörtung des
Planfeststellungsantrages
zum Ausbau des
VLP Mönchengladbach
ist am 30. Juni 2005 nach
16 Erörterungstagen beendet worden.
Sobald Nachrichten von der
Bezirksregierung Düsseldorf
über die Entscheidung eingehen,
werden Sie über diese Seite benachrichtigt.


Das
Wortprotokoll
ist nun fertig und wird demnächst in den Ämtern der Kommunen
ausliegen, wo auch die Ordner zum Planfeststellungsverfahren vorlagen.
2600 Seitensind zusammengekommen, uff!Airpeace hat das Protokoll nach Tagen sortiert auf ihre Internetseite gesetzt.Die pdf-Datein erlauben die Suche nach Stichworten.ProtokollGewünschten Tag anklicken etwas warten, es sind jeden Tag durchschnittlich 140 Seiten!

Schauen Sie sich vor allem den 31. Mai 2005, Seiten 38 bis 42,
106 bis 107 und 145 bis 146 sowie 1. Juli 2005, Seiten 17 bis 24 an:

Diskussionsbeiträge unseres Mitglieds Dr. Hans-Joachim Berndt


Am 21. September 2005 tagte in Düsseldorf derRegionalratEs ging darum, ob die für die Ausbaugenehmigung erforderliche Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) eine Mehrheit erhält oder abgelehnt wird.
Am 29. September 2005
erfolgte (bei Stimmengleichstand) dieAblehnung

Mehr dazu aus der

Presse

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage von »Airpeace«,deren Mitglieder ständig bei der Erörtung des Antrages zugegen waren.airpeace.de oder zu deren Sonderseiteeroerterung-mg.de Seit Juli 2005 weitere Informationen von der neu gegründeten »Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.«über die Homepagewww.schutz-gegen-mgl.de

 


Presseberichte zum Erörterungsverfahren:

Presseschau


Lesen auch die zusammenfassende Betrachtung von
25 Teilnehmern des Erörterungstermins:
"Erkenntnisse und Versäumnisse aus dem Erörterungstermin
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum beantragten
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach
in der Zeit vom 30. Mai bis 1. Juli 2005"
Brief

 

Schnell-Information zum Weiterkommen


Glosse in Verbindung mit unserem
Protestplakat
in der Westdeutschen Zeitung    

   A   Modru 4T    1.   Was tut sich bei Modru 5T? Info Modru 4T     2.   Haben Sie unsere Bürgerversammlung am
          1. März 2004 verpasst? Bürgerversammlung

    3.   Pressemeldungen von »Modru X« zu
          »Modru 4T« Presseschau  


   B
   Flughafenausbau M'Gladbach
    1.   Die letzte Information zum Einsspruchverfahren
          »Flughafen Mönchengladbach« letzte Nachricht
    2.   Weiter zurückliegende Informationen zu 1.
          Info VLP M'Gladbach

    3.   Pressemeldungen zum »Flughafenausbau
          Mönchengladbach«   Presseschau

  


    C   Verein

    1.   Informationen zum gemeinnützigen Verein:   
          Hintergrund    Satzung   Spende   Impressum
    2.   Interessiert Sie eine Mitgliedschaft?
          Aufnahmeantrag
     3.  Möchten Sie per E-mail Kontakt mit uns
          aufnehmen? 

    4.   Informationen über die Vereinsarbeit
         
INFO pdf dazu die Presse: RP pdf

    5.   Aktion »Rote Karte« gegen ein unzureichendes
          Fluglärmgesetz und schädliche Nachtflüge
          hier klicken (z.Zt. nicht mehr aktuell!)
          


  
 Links zu anderen Fluglärm-Initiativen
    1.   Wir sind Mitglied der "Bundesvereinigung
          gegen Fluglärm e.V.
"  www.Fluglaerm.de

    2.   Wir pflegen Kontakte zu "Airpeace e.V."
          (Vereinigte Bürgerinitiativen zum Schutz der
          Menschen um den Verkehrslandeplatz Mön-
          chengladbach)   www.Airpeace.de    

    3.   In Kaarst und Osterath herrscht die größte
          Betroffenheit. Die Bürgerinitiativen haben
          sich zusammengeschlossen zu "Bürger gegen
          Fluglärm e.V.
"  www.buergergegenfluglaerm.de

Das dicke Ende kommt nach:
WDR


"Der drohende Wildwuchs neuer Airports"
- Probleme deutscher Luftverkehrspolitik -

Diese Deutschlandfunk-Sendung sollten Sie sich unbedingt anhören oder den Text nachlesen:
Über diesen Link kann die Original-Rundfunksendung abgerufen und angehört werden:Hier der vollständige Text im pdf-Format1. Am Ende des Artikels Link zur Originalseite2. Audio in rechter Spalte starten (mp3-Player)



NEU!     differenziertes Nachrichten-Archiv      NEU! Das Archiv ist eingerichtet, nun folgen nach und nach die relevanten Medien-
berichte. Bis zur vollständigen Aufarbeitung des Archivmaterials bleiben die
Presseschauen zu Modru 4T und Flughafenausbau Mönchengladbach bestehen!

Hier geht es direkt zum neuen Archiv!

Presseberichte zum Planfeststellungsverfahren
»Ausbau des VLP Mönchengladbach zum Flughafen «

Presse


Frühere Schlagzeilen aus der regionalen Presse: E = pdf-editiert (Volltextsuche)                        R = Reproduktion

13.04.2005   Niederrhein: Kommission sagt Nein zu mehr Flügen.   WZ   E13.04.2005   Tönisvorst: Flughafen: Keine Erweiterung.   SS   E12.04.2005   Grenzland: Holland: Fluggesellschaft am Ende.   WZ   E 12.04.2005   Kreis Viersen: 5000 sind für den Flughafen-Ausbau.   WZ   E 08.04.2005   Mönchengladbach: Anhörung ab 30. Mai.  WZ   E06.04.2005   Düsseldorf: dba fliegt öfter ab Düsseldorf.   WZ   E 06.04.2005   Frankfurt: Lufthansa verbilligt One-Way-Flüge.   WZ   E 05.04.2005   Frankfurt: Ansturm auf Lufthansa-Rabattaktion.   WZ   E31.03.2005   Düsseldorf: Passagiere kamen mit Schrecken davon.   WZ30.03.2005   Köln: Germanwings bietet Automaten-Check-In.   WZ   24.03.2005   Zürich/Frankfurt: Swiss läutet neue Ära bei Lufthansa ein.   WZ23.03.2005   Frankfurt: Lufthansa übernimmt Swiss?   WZ   22.03.2005   Zürich/Frankfurt: Lufthansa will bei Swiss landen.   WZ   18.03.2005   Nürnberg: Billigflieger Gexx erhält dba-Mehrheit.   WZ  15.03.2005   Frankfurt: Hochzeit mit vielen Hindernissen   WZ  12.03.2005   Basel/Frankfurt: Lufthansa bald mit Swiss?   WZ   R12.03.2005   Berlin: Air Berlin: Preise sinken nicht weiter.   WZ   R11.03.2005   Kreis Viersen: Mehr Lärmschutz - weniger Flughafen.   WZ   R10.03.2005   Berlin: Novellierung des Fluglärmgesetzes: Schummer stellt Anfrage im Deutschen Bundestag. PR E10.03.2005   München/Frankfurt: Lufthans bietet Flüge im Privatjet an.   WZ   R10.03.2005   Weeze: Ryanair kritisiert Wettbewerbszentrale.   WZ   R   10.03.2005   Düsseldorf/Weeze: Niederrhein-Flughafen ohne "Düsseldorf".   WZ   R 10.03.2005   Willich: Die Politik soll vor Fluglärm schützen.   WZ   R  08.03.2005  Tönisvorst: Bürgerverein tagt über Fluglärm   WZ   R02.03.2005   Franfurt: Lufthansa verzehnfacht Betriebsgewinn.   WZ   R02.03.2005   Essen: Hochtief verkauft Airports.   WZ   R28.02.2005   Madrid: Iberia gibt Großauftrag an Airbus.   WZ   R23.02.2005  Neersen: CDU-Bürgerforum zum Flughafen   WZ22.02.2005  Weeze: Abflug nach Skandinavien   WZ   E19.02.2005  München: Neue Allianz bei Billigfliegern   WZ   E17.02.2005   München: Fluglinien dba und Germania vereint?   WZ   R14.02.2005  Krefeld: Flughafen beharrt - Wir brauchen mehr Flüge   RP12.02.2005  Frankfurt: Flughafen Frankfurt startet durch   WZ   E11.02.2005  Niederrhein: Mehr Fluglärm ist nicht drin   WZ11.02.2005  Brüssel: Brüssel nimmt Billigflieger ins Visier   WZ  E11.02.2005  Kreis Viersen: Die rollende Provokation   RP11.02.2005  Krefeld: Einig gegen Fluglärm   RP11.02.2005  Berlin: Gericht kippt Planung für Großflughafen Berlin   RP10.02.2005  Düsseldorf: Ryanair klagt gegen Stadt Düsseldorf   WZ10.02.2005  Köln: Rewe - Drei Interessenten für die LTU   WZ09.02.2005  Brüssel: EU will Hilfen für Flughäfen begrenzen   WZ    E09.02.2005  Niederrhein: Flughafen Niederrhein - Neuer Streit mit Düsseldorf   WZ08.02.2005  Willich: Einwendungen gegen Fluglärm   WZ07.02.2005  Mönchengladbach/Neuss: Keine Werbung mehr für Startbahn   WZ   E02.02.2005  Den Haag: Luftfahrtgesellschaft EAG droht das Aus   WZ   E01.02.2005  Willich: Fluglärmgegner gegen Heimspiel   WZ28.01.2005  Grenzland: Gegen Weeze 1800 Klagen   WZ28.01.2005  Willich: Nicht noch ein Gutachten zu den Möhrchen   RP27.01.2005  Willich: Mehr Flugverkehr abgelehnt   WZ26.01.2005  Düsseldorf: Flughafen auf Schmusekurs mit Airlines   WZ26.01.2005  München: Flughafen München trotz Rekordzuwachstum weiter in roten Zahlen   RP26.01.2005  Düsseldorf: Flughafen nach langem Streit mit Airlines einig   RP   E25.01.2005  Hannover: TUI erhebt auch im Sommer Kerosinzuschlag  WZ   E

 

 
INFO-Brief 2/2007
 

Protokoll der Mitgliederversammlungdes Bürgervereins Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.

vom 29. März 2007

Protokoll als DOC-Datei

 

Protokoll der Mitgliederversammlungdes Bürgervereins Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.vom 23. März 2006

Protokoll als PDF-Datei

 

Protokoll der Mitgliederversammlungdes Bürgervereins Tönisvorst gegen Fluglärm e.V.vom 16. März 2005

Protokoll als PDF-Datei