Der Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V. informiert:

 

Hintergrund zur Vereinsgründung

Mit dem fadenscheinigen Argument der besseren „Lärmverteilung“ wurde im Herbst 2003 die Abflugroute Modru 4T des Düsseldorfer Flughafens eröffnet. Etwa 50.000 Menschen wurden dadurch entlastet, aber rund 200.000 Einwohner deutlich stärker belastet. Dazu gehören auch wir Tönisvorster. Wir liegen nun im Schnittpunkt zweier Flugrouten über die 30 % des in Düsseldorf startenden Flugverkehrs abgewickelt werden. Bei Ostwind sind wir zudem vom Landeverkehr betroffen. Der damit verbundene Fluglärm von morgens früh an hat die Wohn- und Lebensqualität in Tönisvorst schon jetzt erheblich verschlechtert und zu einem spürbaren Wertverlust bei Immobilien geführt.

Aber, wenn wir uns nicht wehren, wird es noch viel schlimmer! Die Landesregierung NRW plant den Ausbau des Düsseldorfer Flughafens zu einem Interkontinental-Drehkreuz. Damit wird sich der Fluglärm über unseren Köpfen verdreifachen:

                                             Gegenwärtige Belastung                      Künftige Belastung

                                                                                               (gem. Vorschlag Verkehrsminister NRW)

Übersee-Route LMA           bis zu 10 Flüge/Tag                                ca.     50 Flüge/Tag

Modru 4T                                bis zu 80 Flüge/Tag                                ca.   200 Flüge/Tag

Zudem werden dann deutlich größere und lautere Flugzeuge für den Interkontinentalverkehr über unsere Köpfe gehen. Unsere einzige Möglichkeit, gegen die ungerechtfertigte Umverteilung des Fluglärms zu kämpfen, ist eine Klage vor dem OVG Münster.

In enger Abstimmung mit den Bürgervereinen aus Meerbusch-Osterath, Willich und Krefeld, die bereits Kläger gestellt haben, wollen wir die gegebenen Rechtsmittel ausschöpfen. Gutachten und Beispiele belegen, dass hier durchaus realistische Chancen für einen Erfolg bestehen.

Auch wenn die gemeinsame Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei die Kosten minimiert, sind doch erhebliche finanzielle Mittel von Nöten.

Leisten Sie Ihren Beitrag für ein ruhigeres und gesünderes Tönisvorst: Unterstützen Sie uns mit einer Spende und/oder Ihrer Mitgliedschaft !

Der Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V. ist aus der Bürgerinitiative gegen Fluglärm hervorgegangen. Der Verein wurde wegen Förderung des Umweltschutzes vom Finanzamt Kempen (Steuernummer 115/5755/0350) als gemeinnützig anerkannt. Damit sind Spenden und Beiträge steuerlich absetzbar.

Benutzen Sie bitte  das Antragsformular oder spenden Sie direkt auf das Konto:

Bankverbindung: Sparkasse Krefeld (BLZ 320 500 00), Konto-Nr. 16634

Bei Beträgen bis 100 € genügt der Zahlungsbeleg als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, wenn dieser den oben aufgeführten steuerbegünstigten Verwendungszweck und die Angabe der Gemeinnützigkeit des Bürgervereins enthält.

Alle gesammelten Mittel werden zum Kampf gegen den steigenden Fluglärm über Tönisvorst eingesetzt.

 

Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V. · Haferkamp 60 · 47918 Tönisvorst

Email: Fluglaerm-Toenisvorst@web.de

 

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