Der Bürgerverein Tönisvorst gegen Fluglärm e.V. informiert:
Hintergrund
zur Vereinsgründung
Mit dem
fadenscheinigen Argument der besseren „Lärmverteilung“ wurde im Herbst 2003 die
Abflugroute Modru 4T des Düsseldorfer Flughafens
eröffnet. Etwa 50.000 Menschen wurden dadurch entlastet, aber rund 200.000
Einwohner deutlich stärker belastet. Dazu gehören auch wir Tönisvorster. Wir
liegen nun im Schnittpunkt zweier Flugrouten über die
30 % des in Düsseldorf startenden Flugverkehrs abgewickelt werden. Bei
Ostwind sind wir zudem vom Landeverkehr betroffen. Der damit verbundene Fluglärm
von morgens früh an hat die Wohn- und Lebensqualität in Tönisvorst schon jetzt
erheblich verschlechtert und zu einem spürbaren Wertverlust bei Immobilien
geführt.
Aber, wenn wir
uns nicht wehren, wird es noch viel schlimmer!
Die Landesregierung NRW plant den Ausbau des Düsseldorfer Flughafens zu
einem Interkontinental-Drehkreuz. Damit wird sich der Fluglärm über unseren
Köpfen verdreifachen:
Gegenwärtige
Belastung Künftige
Belastung
(gem.
Vorschlag Verkehrsminister NRW)
Übersee-Route
LMA
bis zu 10 Flüge/Tag ca. 50 Flüge/Tag
Modru 4T bis
zu 80 Flüge/Tag ca. 200 Flüge/Tag
Zudem werden
dann deutlich größere und lautere Flugzeuge für den Interkontinentalverkehr
über unsere Köpfe gehen. Unsere einzige Möglichkeit, gegen die
ungerechtfertigte Umverteilung des Fluglärms zu kämpfen, ist eine Klage vor dem OVG Münster.
In enger
Abstimmung mit den Bürgervereinen aus Meerbusch-Osterath, Willich
und Krefeld, die bereits Kläger gestellt haben, wollen wir die gegebenen
Rechtsmittel ausschöpfen. Gutachten und Beispiele belegen, dass hier durchaus
realistische Chancen für einen Erfolg bestehen.
Auch wenn die
gemeinsame Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei die Kosten minimiert, sind
doch erhebliche finanzielle Mittel von Nöten.
Leisten Sie
Ihren Beitrag für ein ruhigeres und gesünderes Tönisvorst: Unterstützen Sie uns
mit einer Spende und/oder Ihrer Mitgliedschaft !
Der Bürgerverein
Tönisvorst gegen Fluglärm e.V. ist aus der Bürgerinitiative gegen Fluglärm hervorgegangen. Der Verein wurde
wegen Förderung des Umweltschutzes vom Finanzamt Kempen (Steuernummer 115/5755/0350)
als
gemeinnützig anerkannt. Damit sind Spenden und Beiträge steuerlich absetzbar.
Benutzen Sie
bitte das Antragsformular
oder spenden Sie direkt auf das Konto:
Bankverbindung: Sparkasse Krefeld
(BLZ 320 500 00), Konto-Nr. 16634
Bei Beträgen
bis 100 € genügt der Zahlungsbeleg
als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, wenn dieser den oben aufgeführten
steuerbegünstigten Verwendungszweck und die Angabe der Gemeinnützigkeit des
Bürgervereins enthält.
Alle
gesammelten Mittel werden zum Kampf gegen den steigenden Fluglärm über Tönisvorst
eingesetzt.
Bürgerverein
Tönisvorst gegen Fluglärm e.V. · Haferkamp 60 ·
47918 Tönisvorst
Email: Fluglaerm-Toenisvorst@web.de